Technopark Allianz:
Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation

In einem Gastbeitrag wird die Sicht der Technopark-Allianz auf das neue Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation dargelegt.

Von Thomas von Waldkirch, Präsident Stiftung TECHNOPARK® Zürich und Verein TECHNOPARK®-Allianz

Thomas von Waldkirch, Autor dieses Beitrags

Thomas von Waldkirch, Autor dieses Beitrags

Die TECHNOPARK®-Allianz, die bekanntlich mit ihren inzwischen sechs Mitgliedern in Zürich, Winterthur, Aargau, Luzern, Lugano und Schlieren-Zürich eine sehr hohe Kompetenz im Bereich der Überführung neuer Möglichkeiten aus der Forschung in Innovationen am Markt aufweist und geographisch breit abgestützt ist, begrüsst es, dass im Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) neben der Forschungsförderung auch die Innovationsförderung als eine Bundesaufgabe aufgenommen wurde. Dies unterstreicht die stark gestiegene Bedeutung eines wirkungsvollen und raschen Technologietransfers (TT) Wissenschaft-Wirtschaft im internationalen Wettbewerb.

Besonders wichtig sind rasche und geographisch breite Einführungen von grundlegenden Innovationen (z.B. grundsätzlich neue Verfahren in der Biotechnologie oder der Nanotechnologie). Hier kommen in aller Regel nur Neugründungen in Frage, die gegebenenfalls später von Grossfirmen übernommen werden (Beispiele: Glycart von Roche oder ESBATech von Alcon) oder an die Börse gehen. Nach der langjährigen Erfahrung der Technoparks – und auch erneut in einer kürzlichen Standortstudie der Greater Zurich Area dargelegt – besteht bei diesen Neugründungen zwischen dem Ende der öffentlichen Forschungsförderung (Nationalfonds und KTI) und der erfolgreichen Einführung am Weltmarkt (private Finanzierung) im Vergleich insbesondere zu den USA eine klare Finanzierungslücke (“Valley of Death”). Diese Phase umfasst (meist noch ohne Verkäufe) je nach Fall entscheidende und aufwendige Aufgaben wie Patentierungen, Marktpotential-Abklärungen, eventuell klinische Studien, Vorbereitung einer Serienproduktion, Schaffung eines verkaufsorientierten Management-Teams etc. Deshalb ist sie oft noch zu risikoreich für grössere private Investoren und zu umfangreich für Business Angels alleine. In den USA bestehen deshalb hierfür seit 1982 auf Bundesstufe die beiden Programme SBIR (Small Business Innovation Research) und STTR (Small Business Technology Transfer).

Trotz etlicher positiver Entwicklungen im Bereich Seed Money ist die Schweiz in dieser Frühphasenfinanzierung mit den USA nicht konkurrenzfähig, ein Wettbewerbsnachteil, der unbedingt eliminiert werden muss.

Das neue FIFG böte Gelegenheit dafür, diese Lücke endlich zu schliessen. Es macht wenig Sinn, wenn der Bund milliardenhohe Beträge für Forschung einsetzt, im Bereich der Frühphasenfinanzierung für Neugründungen jedoch gar keinen Beitrag mehr leistet. Dadurch können aussichtsreiche Projekte ans Ausland verloren gehen. Es geht nicht um neue Subventionsbeiträge des Bundes, sondern um die Schaffung wesentlich besserer Anreizstrukturen im Rahmen des Vorhandenen. Die TECHNOPARK®-Allianz schlägt vor, die Möglichkeit zu schaffen, dass der Bundesrat die Departemente und die Forschungs-förderungsinstitutionen beauftragen kann, einen gemeinsamen Fonds aus einem von ihm zu bestimmenden Prozentsatz der ihnen zugeteilten Forschungsgelder zu äufnen, der der KTI zugewiesen wird. Die KTI setzt diese Gelder zur Frühphasenfinanzierung neu gegründeter Technologieunternehmen in Form von rückzahlbaren Darlehen als Matching Grants zu privaten Investitionen ein. Für die Auswahl der Darlehenszusprachen kann er die bestehenden privaten Gremien mit ausgewiesenem Leistungserfolg beiziehen.

Diese Lösung entspräche der seit über 50 Jahren bewährten Praxis der hälftigen Mitfinanzierung von Gemeinschaftsforschungsprojekten und würde diese Praxis folgerichtig auf den TT via neue Unternehmungen ausdehnen. Sie würde den dringenden Anreiz für private Investoren bieten, sich ebenfalls zu beteiligen, da sie das Risiko und die ganzen Aufwendungen für die Selektion der Projekte nicht alleine tragen müssen. Die zu erwartenden Ausfälle infolge Insolvenz sind im Vergleich zu den Forschungsgeldern vollkommen vernachlässigbar – nur ein einziges “Intel”-Potential nicht in der Schweiz zu nutzen würde für den Staat wesentlich mehr Einbussen bedeuten!

 

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