Eine Firmengründung mit allen rechtlichen Konsequenzen schützt unter anderem vor bösen Überraschungen im Fall eines Konflikts unter den Gründern. Aber wie findet man die richtige Form?

Von Priska Schoch, Gyps Offertenportal

Nachdem die Idee stand, ging es sofort ans Umsetzen: Wir haben am Businessplan gefeilt, Investitionen getätigt und sehr viel Zeit investiert. Alles ohne Bezahlung, Vergütung und rechtlichen Rahmen.

Auf die Länge ist das jedoch kein Zustand und führt garantiert zu Auseinandersetzungen. Deshalb wollten wir uns möglichst bald einen wärmenden Firmenmantel umlegen: Neben der rechtlichen Absicherung war es für uns zudem wichtig als seriöse, im Handelsregister eingetragene Firma, ersichtlich zu sein. Dies scheint uns als Firma mit internet-basierendem Geschäftsmodell besonders wichtig.

Der Entschluss war da, nun stellte sich die Frage nach der passenden Gesellschaftsform:

AG oder GmbH?

Um für zukünftige Investoren attraktiv zu sein, musste es eine AG sein. Investoren beteiligen sich nur an einer AG, einerseits um anonym bleiben zu können, aber auch wegen der administrativen Abwicklung. Es ist bei einer AG viel einfacher, bestehende Aktionäre auszuscheiden und neue aufzunehmen, als bei einer GmbH.

In der Rubrik Startup-Diary schildern Jungunternehmer wöchentlich, mit welchen praktischen Problemen sie in ihrem Gründeralltag konfrontiert werden und welche Lösungsansätze sie gefunden haben.
Auch eine GmbH hat natürlich ihre Vorteile. Auf www.gruenden.ch fand ich eine Liste mit allen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen, auf deren Basis wir uns entscheiden konnten.

Die AG zu gründen war dann vor allem eine Zeit- und Fleisssache. Es braucht schon mehrere Stunden Arbeit, sich soweit in die Thematik zu vertiefen, um die AG-Gründung selbst durchzuführen. Auf jeden Fall aber sollte man sich entweder von Fachleuten beraten lassen oder von befreundeten Unternehmern, die bereits selbst AG Gründungen durchgeführt haben.

Folgende Dokumentationen müssen für die AG-Gründung zusammengestellt werden, für welche auf www.gruenden.ch unter Muster und Vorlagen und unter www.hra.zh.ch ausführliche Beispiele zu finden sind:

  • Gründungsbericht
  • Statuten
  • Stampa Erklärung
  • Lex-Friedrich Erklärung
  • KMU Verzichtserklärung (wenn Revisionsstelle nicht benötigt wird)
  • evt. AG Wahlannahme für den Verwaltungsrat, kann aber auch in den Statuten beschrieben werden

Die grösste Arbeit gab das Aufsetzen der Statuten. Diese sollten aber so oder so selber aufgesetzt und durchdacht werden. Es ist sehr wichtig, dass sich alle Aktionäre über die Statutenpunkte einig sind, zum Beispiel: was ist das eigentliche Geschäftsziel, will man Einzel- oder Kollektivunterschrift, wie wird der Verwaltungsratspräsident gewählt, wie lange soll er im Amt bleiben, etc. Die Vorlagen auf den beiden Websites führen einen Punkt für Punkt durch.

Zudem haben wir uns entschlossen, einen Aktionärsbindungsvertrag aufzusetzen. Dieser enthält zusätzliche Richtlinien, wann und wie Aktien verkauft werden dürfen, wie neue Aktionäre aufgenommen werden, etc. Damit wollten wir sicherstellen, dass wir so heikle Themen wie Aktionärausstieg, Entlassung, etc. durchgesprochen haben, immer in der Hoffnung, bei einem möglichen Konflikt doch ein klein bisschen darauf vorbereitet zu sein.

Neben den obigen Websites habe ich mich nicht gescheut, die guten Infos von unserem Coach zu nutzen und Freunde, welche schon eine AG haben, anzufragen.

Vernetzen spart einem eben oft die teuren Beratungskosten! Wer sich allerdings mit dieser Thematik eher schwer tut und kein Hochgefühl bei der selbständigen Grüdung einer AG erlebt, dem empfehle ich, sich einen guten Treuhänder zu nehmen, der die Gründung in kurzer Zeit durchführt.