Thema: Rechtliches

 

Alle 17 Artikel zum Thema Rechtliches auf startwerk.ch:

Firmengründung:
Kann man als Ausländer
in der Schweiz gründen?

Startups mit ausländischem Pass: Der neue Ratgeber zu rechtlichen Fragen dreht sich ums Gründen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Recht für Startups: Martin Steiger
Recht für Startups: Martin Steiger
Startups haben häufig internationale Teams. Darauf zielt unsere aktuelle Leserfrage:

Ist es als Ausländer möglich, in der Schweiz ein Startup zu gründen?

Antwort: Ausländerinnen und Ausländer können in der Schweiz als Startup-Unternehmer tätig sein. Für die notwendigen Voraussetzungen gilt ein zweiteiliges Zulassungssystem, das bei der Erwerbstätigkeit zwischen Ausländern aus dem europäischen Raum und aus Drittstaaten unterscheidet.

Erwerbstätigkeit

Personen aus dem europäischen Raum (EU/EFTA): » weiterlesen

Recht für Startups:
Verein als Rechtsform für
Startup-Projekte?

Unter welchen Bedingungen eignet sich die Rechtsform Verein für (gemeinnützige) Startups? Unser Gastautor klärt auf über mögliche juristische Stolpersteine.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Martin Steiger
Rechtsanwalt Martin Steiger
Unsere aktuelle Leserfrage dreht sich um Vereine als Rechtsform: Sind sie ein Ersatz für die gewerblichen Gesellschaftsformen? Ist ein Verein gar als Zwischenlösung denkbar für die ertragsfreie Anfangszeit eines Startups?

Wann ist es angebracht, für ein neues Projekt die Rechtsform eines profitorientierten Vereins zu wählen anstelle einer GmbH?

Das ist nicht angebracht, denn die Rechtsform eines Vereins nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. ZGB) ist dazu nicht geeignet. Der Grund ist, dass Vereine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen dürfen. Ein Verein dient der Verfolgung nichtwirtschaftlicher, ideeller Zwecke und darf seinen Mitgliedern keine wirtschaftlichen Vorteile verschaffen. Bei Startups besteht aber üblicherweise ein wirtschaftlicher Zweck zugunsten der Gründer. » weiterlesen

Recht für Startups:
Neue Richtlinien für Onlineshops

Schweizer Onlineshops haben ab April 2012 neue Auflagen zu beachten. Unser Gastautor erklärt, worauf E-Commerce-Anbieter achten müssen.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Martin Steiger
Martin Steiger
Am 1. April 2012 tritt in der Schweiz das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Für E-Commerce-Anbieter wird damit insbesondere eine generelle Impressumspflicht eingeführt. Dazu kommen drei weitere neue gesetzliche Vorgaben, die sich ebenfalls ausdrücklich auf den elektronischen Geschäftsverkehr beziehen. Die Schweiz orientiert sich dabei genauso wie bei der Impressumspflicht an der europäischen E-Commerce-Richtlinie.

1. Schritte bis zum Vertragsabschluss

E-Commerce-Anbieter müssen «auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinweisen». Ein Kunde muss während dem Bestellvorgang immer wissen, welche Schritte zur Bestellung er bereits abgeschlossen hat, wo im Prozess er sich gerade befindet und welche Schritte bis zu einer verbindlichen Bestellung noch folgen. » weiterlesen

Recht für Startups:
Effizientes Inkasso

Kunden, die nicht zahlen, sind der Albtraum jedes Unternehmens. Unser Gastautor verrät, wie Startups sich schützen können.

von Rechtsanwalt Martin Steiger

Martin Steiger
Martin Steiger
Liquiditätsplanung ist für Startup-Unternehmen überlebenswichtig. Sie nützt aber nichts, wenn die Vertragspartner – buchhalterisch als Debitoren bezeichnet – nicht fähig oder willig sind, ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Tipps, wie Startups in der Schweiz vermeiden können, Debitorenverluste oder zumindest Abschreibungen auf Debitoren verbuchen zu müssen.

1. Vorauszahlungen und Sicherheiten

Startups als Gläubiger scheuen sich häufig, eine Vorauszahlung zu verlangen oder sich andere Sicherheiten einräumen zu lassen. Sie spielen in der Folge «Bank» für ihre Vertragspartner und gehen übermässige Risiken ein. » weiterlesen

Recht für Startups:
Die kommende Impressumspflicht

Web-Startups aufgepasst: Mit der kommenden Impressumspflicht brauchen alle Webangebote klare Angaben über den Anbieter und dazugehörige Kontaktadressen.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

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Muss ich mich auf meiner Website zu erkennen geben und meine Identität transparent machen? Darum geht’s in der aktuellen Rechtsfrage:

Gibt es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, eine Impressumspflicht für Websites?

In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites, wie man sie beispielsweise in Deutschland als Anbieterkennzeichnung kennt. Lediglich für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften gilt eine ausdrückliche Impressumspflicht. Andere Publikationen – auch Websites – unterliegen bloss einer Auskunftspflicht auf Anfrage hin.

Für Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Firmen- und Namensgebrauchspflicht, nicht aber eine Impressumspflicht. Im Recht des unlauteren Wettbewerbs sind irreführende Angaben untersagt, doch besteht keine Verpflichtung zu Angaben über die eigene Identität.

Auch ohne Impressumspflicht ist ein Impressum mit Angaben zur eigenen Identität für Website-Anbieter empfehlenswert. Transparente Kontaktadressen erlauben in vielen Fällen, Probleme im direkten Kontakt zu lösen anstatt kostspielig und zeitraubend den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Für Websites, die sich an Benutzer in der Europäischen Union richten, ist ein Impressum üblicherweise heute bereits notwendig.

Schweizerische Impressumspflicht ab 2012

Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. » weiterlesen

Recht für Startups:
GmbH versus AG bei Finanzierungen

AGs und GmbHs haben beide Vor- und Nachteile, wenn es um die Zusammenarbeit von Startups mit Private-Equity-Investoren geht. Unser Gastautor verrät, welche Rechtsform sich besser eignet.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Die Grund-Kriterien bei der Entscheidung für die passende Rechtsform haben wir bereits behandelt. Fazit: Kapitalgesellschaften sind Trumpf.

Welche der beiden Optionen GmbH und AG eignet sich aber nun besser für Startups, die Investoren anziehen möchten? Darum dreht sich die aktuelle Rechtsfrage:

«Ist es empfehlenswert, ein Startup-Unternehmen mit Blick auf Private-Equity Investoren als GmbH oder «kleine AG» zu gründen?»

Die Bezeichnung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als «kleine Aktiengesellschaft» geht auf die Revision des GmbH-Rechts in der Schweiz per 1. Januar 2008 zurück. Mit dieser Revision hat sich die Rechtsform der schweizerischen GmbH in vielen Aspekten der Aktiengesellschaft (AG) angenähert oder die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen verweisen sogar direkt auf jene der AG. Im Ergebnis bietet die GmbH wesentlich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als früher und entspricht in vielen Aspekten der AG.

Für Startups erscheint die Gründung als GmbH häufig attraktiv, weil im Vergleich zur AG weniger Gründungskapital notwendig ist: » weiterlesen

Recht für Startups:
Kosten bei der Gründung

AG, GmbH, gründen mit oder ohne Sacheinlage – was für Kosten fallen da an? Unser Gastautor erklärt, womit man rechnen muss.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

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Wieviel Geld man für eine Firmengründung in die Hand nehmen muss, darum dreht sich unsere neueste Leserfrage:

«Gründung einer AG oder GmbH: was sind die Kosten, wie hoch ist der Aufwand, was sind die späteren Konsequenzen und gibt es für die Führung der AG teure Vorschriften, die viel Geld kosten, da man Experten benötigt?»

Die Kosten der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich nicht pauschal benennen. Die Gründungskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Beratung durch Fachpersonen und die Höhe des Aktien- beziehungsweise Stammkapitals können zu einer erheblichen Steigerung der Gründungskosten führen.

Die Kosten für die Gründung einer AG oder GmbH unterscheiden sich, abgesehen vom notwendigen Gründungskapital, nicht erheblich. Bei der Bargründung einer Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital – 100’000 Franken für eine AG und 20’000 Franken für eine GmbH –, fallen insbesondere folgende Kosten an:  » weiterlesen

Unternehmen und ihre Unterlagen:
Die vernachlässigte Aufbewahrungspflicht

Wer Geschäftsunterlagen nicht vorschriftsmässig aufbewahrt, handelt sich vielleicht grosse Schwierigkeiten ein. Unser Gastautor erklärt, worauf Startups achten sollten.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

In der Schweiz unterliegen Unternehmen einer handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen. Diese Aufbewahrungspflicht wird erfahrungsgemäss von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, gerade auch Startups, vernachlässigt.

Welche Unternehmen unterliegen der Aufbewahrungspflicht? 

Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen besteht einerseits handelsrechtlich für Unternehmen, die zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), aber unter bestimmten Umständen auch Einzelunternehmer. » weiterlesen

Copyright im Internet:
Urheberrecht bei Webseiten

Welche Webinhalte schützbar sind und welche nicht erklärt unser Gastautor in dieser Einführung ins Online-Urheberrecht.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Für Jungunternehmen sind Webauftritte ein unverzichtbarer Kommunikationskanal. Welche eigenen Inhalte man dort sicher veröffentlichen kann und welche fremden Inhalte übernommen werden dürfen, ist aber für viele unklar. Darauf bezieht sich auch die aktuelle Leserfrage:

Copyright im Internet: Wie ist dies in der Schweiz geregelt? Bis wohin ist eine Seite schützbar?
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Unternehmensgründung:
Die passende Rechtsform

Wozu ist eine formelle Gründung gut und was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen? Unser Gastautor gibt im aktuellen Rechtstipp einen Überblick.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Die aktuelle Leserfrage dreht sich um die erste Entscheidung, die ein angehendes Startup treffen muss – nämlich mit welcher Rechtsform man gründet:

«Wann eine GmbH oder AG gründen und wieso: Wieso muss ich überhaupt als Web-Startup eine Firma gründen, wenn ich ohnehin für die ersten paar Monate oder Jahre keinen Gewinn machen werde?»

Für die Gründung eines Unternehmens ist es in der Schweiz aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, von Anfang an die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu wählen. Auch ohne formelle Gründung kann man als Unternehmer geschäftlich tätig sein. Die entscheidende Frage für Jungunternehmer lautet aber:

Können sich die Gründer leisten, mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Forderungen gegen ihr Unternehmen zu haften oder möchten sie ihr Risiko als Unternehmer beschränken? » weiterlesen