Thema: Rechtliches

 

Alle 15 Artikel zum Thema Rechtliches auf startwerk.ch:

Recht für Startups:
Neue Richtlinien für Onlineshops

Schweizer Onlineshops haben ab April 2012 neue Auflagen zu beachten. Unser Gastautor erklärt, worauf E-Commerce-Anbieter achten müssen.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Martin Steiger
Martin Steiger
Am 1. April 2012 tritt in der Schweiz das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Für E-Commerce-Anbieter wird damit insbesondere eine generelle Impressumspflicht eingeführt. Dazu kommen drei weitere neue gesetzliche Vorgaben, die sich ebenfalls ausdrücklich auf den elektronischen Geschäftsverkehr beziehen. Die Schweiz orientiert sich dabei genauso wie bei der Impressumspflicht an der europäischen E-Commerce-Richtlinie.

1. Schritte bis zum Vertragsabschluss

E-Commerce-Anbieter müssen «auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinweisen». Ein Kunde muss während dem Bestellvorgang immer wissen, welche Schritte zur Bestellung er bereits abgeschlossen hat, wo im Prozess er sich gerade befindet und welche Schritte bis zu einer verbindlichen Bestellung noch folgen. » weiterlesen

Recht für Startups:
Effizientes Inkasso

Kunden, die nicht zahlen, sind der Albtraum jedes Unternehmens. Unser Gastautor verrät, wie Startups sich schützen können.

von Rechtsanwalt Martin Steiger

Martin Steiger
Martin Steiger
Liquiditätsplanung ist für Startup-Unternehmen überlebenswichtig. Sie nützt aber nichts, wenn die Vertragspartner – buchhalterisch als Debitoren bezeichnet – nicht fähig oder willig sind, ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Tipps, wie Startups in der Schweiz vermeiden können, Debitorenverluste oder zumindest Abschreibungen auf Debitoren verbuchen zu müssen.

1. Vorauszahlungen und Sicherheiten

Startups als Gläubiger scheuen sich häufig, eine Vorauszahlung zu verlangen oder sich andere Sicherheiten einräumen zu lassen. Sie spielen in der Folge «Bank» für ihre Vertragspartner und gehen übermässige Risiken ein. » weiterlesen

Recht für Startups:
Die kommende Impressumspflicht

Web-Startups aufgepasst: Mit der kommenden Impressumspflicht brauchen alle Webangebote klare Angaben über den Anbieter und dazugehörige Kontaktadressen.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

C36daily — Nie mehr wichtige ICT-News verpassen: Jetzt den täglichen Newsletter der Schweizer Tech-Community abonnieren. — Textanzeige
Muss ich mich auf meiner Website zu erkennen geben und meine Identität transparent machen? Darum geht’s in der aktuellen Rechtsfrage:

Gibt es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, eine Impressumspflicht für Websites?

In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites, wie man sie beispielsweise in Deutschland als Anbieterkennzeichnung kennt. Lediglich für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften gilt eine ausdrückliche Impressumspflicht. Andere Publikationen – auch Websites – unterliegen bloss einer Auskunftspflicht auf Anfrage hin.

Für Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Firmen- und Namensgebrauchspflicht, nicht aber eine Impressumspflicht. Im Recht des unlauteren Wettbewerbs sind irreführende Angaben untersagt, doch besteht keine Verpflichtung zu Angaben über die eigene Identität.

Auch ohne Impressumspflicht ist ein Impressum mit Angaben zur eigenen Identität für Website-Anbieter empfehlenswert. Transparente Kontaktadressen erlauben in vielen Fällen, Probleme im direkten Kontakt zu lösen anstatt kostspielig und zeitraubend den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Für Websites, die sich an Benutzer in der Europäischen Union richten, ist ein Impressum üblicherweise heute bereits notwendig.

Schweizerische Impressumspflicht ab 2012

Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. » weiterlesen

Recht für Startups:
GmbH versus AG bei Finanzierungen

AGs und GmbHs haben beide Vor- und Nachteile, wenn es um die Zusammenarbeit von Startups mit Private-Equity-Investoren geht. Unser Gastautor verrät, welche Rechtsform sich besser eignet.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Die Grund-Kriterien bei der Entscheidung für die passende Rechtsform haben wir bereits behandelt. Fazit: Kapitalgesellschaften sind Trumpf.

Welche der beiden Optionen GmbH und AG eignet sich aber nun besser für Startups, die Investoren anziehen möchten? Darum dreht sich die aktuelle Rechtsfrage:

«Ist es empfehlenswert, ein Startup-Unternehmen mit Blick auf Private-Equity Investoren als GmbH oder «kleine AG» zu gründen?»

Die Bezeichnung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als «kleine Aktiengesellschaft» geht auf die Revision des GmbH-Rechts in der Schweiz per 1. Januar 2008 zurück. Mit dieser Revision hat sich die Rechtsform der schweizerischen GmbH in vielen Aspekten der Aktiengesellschaft (AG) angenähert oder die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen verweisen sogar direkt auf jene der AG. Im Ergebnis bietet die GmbH wesentlich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als früher und entspricht in vielen Aspekten der AG.

Für Startups erscheint die Gründung als GmbH häufig attraktiv, weil im Vergleich zur AG weniger Gründungskapital notwendig ist: » weiterlesen

Recht für Startups:
Kosten bei der Gründung

AG, GmbH, gründen mit oder ohne Sacheinlage – was für Kosten fallen da an? Unser Gastautor erklärt, womit man rechnen muss.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

www.frontendconf.ch — Frontend Conference Zurich, Sept 9 & 10, 2011 – The Web Frontend Development Specialists are coming to Zurich! Two Days of inspiring talks on frontend and UX technologies. Get your ticket now! — Textanzeige
Wieviel Geld man für eine Firmengründung in die Hand nehmen muss, darum dreht sich unsere neueste Leserfrage:

«Gründung einer AG oder GmbH: was sind die Kosten, wie hoch ist der Aufwand, was sind die späteren Konsequenzen und gibt es für die Führung der AG teure Vorschriften, die viel Geld kosten, da man Experten benötigt?»

Die Kosten der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich nicht pauschal benennen. Die Gründungskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Beratung durch Fachpersonen und die Höhe des Aktien- beziehungsweise Stammkapitals können zu einer erheblichen Steigerung der Gründungskosten führen.

Die Kosten für die Gründung einer AG oder GmbH unterscheiden sich, abgesehen vom notwendigen Gründungskapital, nicht erheblich. Bei der Bargründung einer Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital – 100’000 Franken für eine AG und 20’000 Franken für eine GmbH –, fallen insbesondere folgende Kosten an:  » weiterlesen

Unternehmen und ihre Unterlagen:
Die vernachlässigte Aufbewahrungspflicht

Wer Geschäftsunterlagen nicht vorschriftsmässig aufbewahrt, handelt sich vielleicht grosse Schwierigkeiten ein. Unser Gastautor erklärt, worauf Startups achten sollten.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

In der Schweiz unterliegen Unternehmen einer handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen. Diese Aufbewahrungspflicht wird erfahrungsgemäss von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, gerade auch Startups, vernachlässigt.

Welche Unternehmen unterliegen der Aufbewahrungspflicht? 

Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen besteht einerseits handelsrechtlich für Unternehmen, die zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), aber unter bestimmten Umständen auch Einzelunternehmer. » weiterlesen

Copyright im Internet:
Urheberrecht bei Webseiten

Welche Webinhalte schützbar sind und welche nicht erklärt unser Gastautor in dieser Einführung ins Online-Urheberrecht.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Für Jungunternehmen sind Webauftritte ein unverzichtbarer Kommunikationskanal. Welche eigenen Inhalte man dort sicher veröffentlichen kann und welche fremden Inhalte übernommen werden dürfen, ist aber für viele unklar. Darauf bezieht sich auch die aktuelle Leserfrage:

Copyright im Internet: Wie ist dies in der Schweiz geregelt? Bis wohin ist eine Seite schützbar?
» weiterlesen

Unternehmensgründung:
Die passende Rechtsform

Wozu ist eine formelle Gründung gut und was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen? Unser Gastautor gibt im aktuellen Rechtstipp einen Überblick.

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Die aktuelle Leserfrage dreht sich um die erste Entscheidung, die ein angehendes Startup treffen muss – nämlich mit welcher Rechtsform man gründet:

«Wann eine GmbH oder AG gründen und wieso: Wieso muss ich überhaupt als Web-Startup eine Firma gründen, wenn ich ohnehin für die ersten paar Monate oder Jahre keinen Gewinn machen werde?»

Für die Gründung eines Unternehmens ist es in der Schweiz aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, von Anfang an die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu wählen. Auch ohne formelle Gründung kann man als Unternehmer geschäftlich tätig sein. Die entscheidende Frage für Jungunternehmer lautet aber:

Können sich die Gründer leisten, mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Forderungen gegen ihr Unternehmen zu haften oder möchten sie ihr Risiko als Unternehmer beschränken? » weiterlesen

Recht für Startups:
Arbeitsvertrag

Um jemanden einzustellen reicht ein Handschlag. Doch ein unzureichender Arbeitsvertrag kann zu einem bösen Erwachen führen. Unser Rechtstipp zeigt die wichtigsten Punkte auf.

Von Martin Steiger, Rechtsanwalt

«Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes […]» – so der einschlägige Absatz 1 von Artikel 319 im schweizerischen Obligationenrecht (OR). Ein solcher Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, das heisst beispielsweise mündlich oder schriftlich sowie online oder offline. Relevant für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist gemäss den allgemeinen Bestimmungen des OR, dass die erforderlichen übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich oder stillschweigend in allen wesentlichen Punkten erfolgt sind. Wesentlich sind insbesondere die Bezeichnung der Vertragsparteien, der Vertragsbeginn, das Pflichtenheft des Arbeitnehmers, der Arbeitsort, die Arbeitszeit und der Lohn.

Empfehlenswert: Schriftlicher Arbeitsvertrag » weiterlesen

Arbeitsrecht für Startups:
Das Wichtigste zu freien Mitarbeitern und Angestellten

Unser Rechtstipp widmet sich Startups und KMU als Arbeitgebern. Welche Bestimmungen müssen frischgebackene Unternehmer beachten und was für Fallstricke gibt es?

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Erfolgreiche Startups wachsen und brauchen früher oder später Mitarbeiter jenseits der Gründer. Knappe Finanzen und kurzfristige Planung verlangen dabei meistens eine grosse Flexibilität. Viele Startups sehen die scheinbar nahe liegende Lösung in der Beschäftigung von Freelancern oder freien Mitarbeitern. Ein Beispiel dafür ist folgende Frage eines Zürcher Jungunternehmens:

«Unklar für ist, wie man arbeitsrechtlich die Zusammenarbeit mit Freelancern am besten regelt. Was gilt es zu beachten bei Sozialabgaben, Minimumbeiträgen, Versicherungen und so weiter?»

Problem: Das schweizerische Recht kennt den Begriff des «Freelancers» oder «freien Mitarbeiters» nicht. Freie Mitarbeiter bewegen sich in einem mit rechtlichen Risiken behafteten Graubereich zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit. Startups können solche Risiken üblicherweise nicht tragen. Darum empfiehlt es sich, diesen Graubereich zu meiden. » weiterlesen