Alle 26 Artikel zum Thema Organisation auf startwerk.ch:
Zeiterfassung, CRM, Ticketing, Aufgabenplanung: Alles Aufgaben, die mit der passenden Software leichter von der Hand gehen. Unser Gastautor erklärt, für welche Lösung sich sein Startup entschieden hat.
von Nils Seiter, Gründer Localina
Es gibt zahlreiche Tools, welche in einem Startup zum Einsatz kommen können:
Neben den Klassikern wie E-Mail und Kalendern braucht man vielleicht Google Docs zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten, Dropbox zur Online-Datenspeicherung, Wunderlist als Taskmanager und Salesforce als Verkaufs- und CRM-Tool.
Daneben gibt es noch einen Wust von Desktop-Anwendungen wie Excel, Powerpoint, Word, Skitch, Chrome, Skype und so weiter.
Knackpunkt Integration
Diese bekannten Tools erfüllen selbstverständlich ihren Zweck, bringen aber auch zahlreiche Herausforderungen mit sich, wobei die wichtigste Einschränkung in der limitierten Integration liegt. Man verbringt einen guten Teil des Tages damit, Informationen mehrmals in verschiedenen Tools zu erfassen, zu verlinken, zu importieren oder anzupassen. Zusätzlich sind die Daten dann meist nicht überall aktuell, weil man vergessen hat, Änderungen in allen Tools nachzuführen. Dann folgen Herausforderungen wie den Zugriff von verschiedenen Geräten, Rechteverwaltung, Workflows, unterschiedliche Anforderungen und viele mehr. Wir hatten uns eigentlich schon an diese Umstände gewöhnt, als wir in der Anfangsphase von Localina auf Podio gestossen sind. » weiterlesen
Unter welchen Bedingungen eignet sich die Rechtsform Verein für (gemeinnützige) Startups? Unser Gastautor klärt auf über mögliche juristische Stolpersteine.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Martin Steiger
Unsere aktuelle Leserfrage dreht sich um Vereine als Rechtsform: Sind sie ein Ersatz für die gewerblichen Gesellschaftsformen? Ist ein Verein gar als Zwischenlösung denkbar für die ertragsfreie Anfangszeit eines Startups?
Wann ist es angebracht, für ein neues Projekt die Rechtsform eines profitorientierten Vereins zu wählen anstelle einer GmbH?
Das ist nicht angebracht, denn die Rechtsform eines Vereins nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. ZGB) ist dazu nicht geeignet. Der Grund ist, dass Vereine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen dürfen. Ein Verein dient der Verfolgung nichtwirtschaftlicher, ideeller Zwecke und darf seinen Mitgliedern keine wirtschaftlichen Vorteile verschaffen. Bei Startups besteht aber üblicherweise ein wirtschaftlicher Zweck zugunsten der Gründer. » weiterlesen
Kunden, die nicht zahlen, sind der Albtraum jedes Unternehmens. Unser Gastautor verrät, wie Startups sich schützen können.
von Rechtsanwalt Martin Steiger
Martin Steiger
Liquiditätsplanung ist für Startup-Unternehmen überlebenswichtig. Sie nützt aber nichts, wenn die Vertragspartner – buchhalterisch als Debitoren bezeichnet – nicht fähig oder willig sind, ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Tipps, wie Startups in der Schweiz vermeiden können, Debitorenverluste oder zumindest Abschreibungen auf Debitoren verbuchen zu müssen.
1. Vorauszahlungen und Sicherheiten
Startups als Gläubiger scheuen sich häufig, eine Vorauszahlung zu verlangen oder sich andere Sicherheiten einräumen zu lassen. Sie spielen in der Folge «Bank» für ihre Vertragspartner und gehen übermässige Risiken ein. » weiterlesen
Eine Strategie für Wachstum ohne Risiko: Das Berner Software-Startup Apps with Love skaliert nach Bedarf.
Apps with Love ist eines den Startups, dass sich eine eigene Unternehmenskultur gross auf die Fahne geschrieben hat. Das ist zum einen ein cleveres Scaling-Konzept, zum anderen der Vorsatz, dass Arbeiten Spass machen muss. Und: Den Jungs nimmt man es sogar ab.
Aber der Reihe nach: Das Berner Jungunternehmen stellt Apps für die mobilen Plattformen her, zurzeit mit Fokus auf iOS, das könne sich aber sofort ändern wenn die Nachfrage für andere Systeme zunehme.
Hinter Apps with Love stehen vier gleichberechtigte Partner, die im Sommer 2010 ihr Wunschunternehmen gegründet haben. Sie bringen je ein Spezialgebiet in die Firma mit: Till Könneker – Design und Konzept, Beni Hirt – Finanzen und Strategie, Stephan Klaus – Usability, Olivier Oswald – Entwicklung. » weiterlesen
Wer Geschäftsunterlagen nicht vorschriftsmässig aufbewahrt, handelt sich vielleicht grosse Schwierigkeiten ein. Unser Gastautor erklärt, worauf Startups achten sollten.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
In der Schweiz unterliegen Unternehmen einer handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen. Diese Aufbewahrungspflicht wird erfahrungsgemäss von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, gerade auch Startups, vernachlässigt.
Welche Unternehmen unterliegen der Aufbewahrungspflicht?
Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen besteht einerseits handelsrechtlich für Unternehmen, die zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), aber unter bestimmten Umständen auch Einzelunternehmer. » weiterlesen
Startups sind eine Achterbahn von Ups und Downs. Wir suchen nach Anregungen, wie man trotz letzterer seine täglichen Aufgaben geregelt kriegt.
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Na vielen Dank, noch eine von diesen Symptom-Wortschöpfungen.. könnte man sagen. Der
Mikro-Burnout liesse sich ja auch anders nennen. Aber er gibt ein handliches Label ab für etwas, das wir alle aus dem Alltag kennen.
Der Startupper Noah Kagan verwendet den Begriff für das, was wie früher beim klassischen Burnout noch keinen Namen hatte: Die kleinen, demotivierten Phasen im Tagesgeschäft. Kagan beschreibt vor allem eine typische Situation: Langes Hinarbeiten auf einen bestimmtes Geschäft, einen besonders aufwändigen Deal. Dann sehen, dass das Ergebnis – in diesem Fall die nachfolgenden Verkäufe – nicht einmal entfernt an die Erwartungen herankommt. Das mut- und lustlose Gefühl, das sich dann breit macht, so dass er sich kaum wieder an die Arbeit setzen kann – das meint Kagan mit Mikro-Burnout. » weiterlesen
Mehr Raum für Unternehmensgründer – es gibt neue Coworking-Angebote in der Schweiz, unter anderem mit dem betahaus in Zürich.
Das Coworking-Prinzip hat zwei Zielgruppen: Grundsätzlich zielt das Angebot der flexiblen Arbeitsplätze ja auf Micropreneurs, also Selbständige und Einzelunternehmer, besonders wenn sie Teilzeit arbeiten. Für ein Startup in Gründung kann ein solches Angebot aber genauso interessant sein. Räume nach Anforderung, keine Vertragsbindung, flexible Infrastruktur – auch für den ab und zu mal grösseren Bedarf – z.B. wenn man für ein Meeting ein Sitzungszimmer braucht.
Das ist für Jungunternehmen während einer Übergangszeit oftmals ein attraktives Angebot, gerade solange noch eine Menge Unwägbarkeiten bestehen und die spätere Organisation noch nicht in Stein gemeisselt ist.
Wir hatten vor einem Jahr hier einen Blick auf die junge Schweizer Coworking-Szene geworfen. Seither haben mehrere neue Anbieter ihre Pforten geöffnet – Zeit für ein Update. » weiterlesen
Wozu ist eine formelle Gründung gut und was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen? Unser Gastautor gibt im aktuellen Rechtstipp einen Überblick.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Die aktuelle Leserfrage dreht sich um die erste Entscheidung, die ein angehendes Startup treffen muss – nämlich mit welcher Rechtsform man gründet:
«Wann eine GmbH oder AG gründen und wieso: Wieso muss ich überhaupt als Web-Startup eine Firma gründen, wenn ich ohnehin für die ersten paar Monate oder Jahre keinen Gewinn machen werde?»
Für die Gründung eines Unternehmens ist es in der Schweiz aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, von Anfang an die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu wählen. Auch ohne formelle Gründung kann man als Unternehmer geschäftlich tätig sein. Die entscheidende Frage für Jungunternehmer lautet aber:
Können sich die Gründer leisten, mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Forderungen gegen ihr Unternehmen zu haften oder möchten sie ihr Risiko als Unternehmer beschränken? » weiterlesen
Um jemanden einzustellen reicht ein Handschlag. Doch ein unzureichender Arbeitsvertrag kann zu einem bösen Erwachen führen. Unser Rechtstipp zeigt die wichtigsten Punkte auf.
Von Martin Steiger, Rechtsanwalt
«Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes […]» – so der einschlägige Absatz 1 von Artikel 319 im schweizerischen Obligationenrecht (OR). Ein solcher Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, das heisst beispielsweise mündlich oder schriftlich sowie online oder offline. Relevant für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist gemäss den allgemeinen Bestimmungen des OR, dass die erforderlichen übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich oder stillschweigend in allen wesentlichen Punkten erfolgt sind. Wesentlich sind insbesondere die Bezeichnung der Vertragsparteien, der Vertragsbeginn, das Pflichtenheft des Arbeitnehmers, der Arbeitsort, die Arbeitszeit und der Lohn.
Empfehlenswert: Schriftlicher Arbeitsvertrag » weiterlesen
Auch beim Bootstrapping ist es irgendwann so weit: Wenn die Arbeitskraft des Gründerteams nicht mehr reicht und die erste Anstellung not tut.
von Dominic Blaesi, Gründer flaschenpost.ch
Im November 2008 haben Renzo und ich unseren ersten Mitarbeiter eingestellt. Doch es war nicht nur die Anstellung unseres ersten Mitarbeiters, sondern das erste Mal überhaupt, dass wir jemanden fest eingestellt haben.
Dominik Sieber arbeitete nach seiner Matura seit August 2008 auf Stundenlohnbasis sporadisch bei uns und unterstützte uns bei der Aufbereitung von Weindaten. Hin und wieder sammelte Domi die bestellten Weine bei unseren Partnerweinhandlungen ein, immer dann, wenn Renzo oder ich das aus Kapazitätsgründen nicht selber machen konnten. Um die Kosten möglichst tief zu halten, versuchten wir grundsätzlich so viel wie möglich selber zu machen und Domi nur einzusetzen, wenn es nicht anders ging. Des Weiteren hatten wir mit uns selber abgemacht, dass wir seinen Support nur bis längstens Ende Oktober 2008 beanspruchen wollen, um Spitzen zu brechen. Anschliessend wollten wir die Geschäfte wieder zu zweit führen.
Monstertage
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