169 Artikel in der Kategorie Ratgeber auf startwerk.ch.
Welche Webinhalte schützbar sind und welche nicht erklärt unser Gastautor in dieser Einführung ins Online-Urheberrecht.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Für Jungunternehmen sind Webauftritte ein unverzichtbarer Kommunikationskanal. Welche eigenen Inhalte man dort sicher veröffentlichen kann und welche fremden Inhalte übernommen werden dürfen, ist aber für viele unklar. Darauf bezieht sich auch die aktuelle Leserfrage:
Copyright im Internet: Wie ist dies in der Schweiz geregelt? Bis wohin ist eine Seite schützbar?
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Weniger Schnick-Schnack, mehr Marke: Ihr geistiges Kapital macht Ihre Marke aus, also sollten Sie auch dieses kommunizieren.
von Thomas Kupferschmied, Marketing-Spezialist
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Viele Unternehmen definieren ihre Marke über die Produkte, die sie vertreiben. Das heisst, sie konzentrieren sich auf die Dinge, die sie sehen, die sie anfassen können.
Doch was ist mit dem Wissen, das in Ihrem Unternehmen steckt? Erfahrungen, die Ihr Unternehmen sammelt und die Kompetenzen der Mitarbeiter bilden ein geistiges Kapital – genauso die Ideen, die Ihre innovativen Produkte einzigartig ausmachen. All dies sind Eigenschaften, die nicht fassbar oder sichtbar sind, die nur gesehen werden, wenn Produkte entstehen. Dieses geistige Kapital macht Ihre Marke aus.
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David gegen Goliath – flink und schlau gegen gross und träge. Könnte ähnliches nicht auch für Startups und etablierte Firmen gelten?
In meinem letzten Artikel ging ich der Frage nach,
Warum Absolventen bei einem Startup anfangen sollten. Startups haben doch haufenweise Nachteile, könnte man meinen: zu wenig Personal, kaum Kunden, noch keinen gesunden Cash Flow. Verglichen mit etablierten Unternehmen haben Startups eigentlich nur Nachteile, oder?
In Wirklichkeit ist vieles davon genau betrachtet ein Vorteil. Denn ganz so unterlegen sind Startups auch von Anfang an nicht, wenn sie gegen grosse Unternehmen kämpfen. Erinnert sei an Evernote, das sich immerhin gegen Google Notebook durchgesetzt hat. Ich sehe folgende Vorteile, die ein kleines und leichtes Startup im Wettbewerb mit grossen Unternehmen hat:
- Startups denken und handeln schneller als grosse Organisationen » weiterlesen
Startups sind eine Achterbahn von Ups und Downs. Wir suchen nach Anregungen, wie man trotz letzterer seine täglichen Aufgaben geregelt kriegt.
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Na vielen Dank, noch eine von diesen Symptom-Wortschöpfungen.. könnte man sagen. Der
Mikro-Burnout liesse sich ja auch anders nennen. Aber er gibt ein handliches Label ab für etwas, das wir alle aus dem Alltag kennen.
Der Startupper Noah Kagan verwendet den Begriff für das, was wie früher beim klassischen Burnout noch keinen Namen hatte: Die kleinen, demotivierten Phasen im Tagesgeschäft. Kagan beschreibt vor allem eine typische Situation: Langes Hinarbeiten auf einen bestimmtes Geschäft, einen besonders aufwändigen Deal. Dann sehen, dass das Ergebnis – in diesem Fall die nachfolgenden Verkäufe – nicht einmal entfernt an die Erwartungen herankommt. Das mut- und lustlose Gefühl, das sich dann breit macht, so dass er sich kaum wieder an die Arbeit setzen kann – das meint Kagan mit Mikro-Burnout. » weiterlesen
Viele Erfahrungen, früh Verantwortung tragen und sich ein Kontaktnetzwerk erarbeiten – das Startup als Lernfabrik.
Auch in Deutschland bieten mittlerweile viele Universitäten Unterstützung für gründungs-interessierte Studenten. Trotzdem fragen sich viele, ob es richtig ist, gleich nach dem Studium bei einem Startup anzufangen. Wir liefern ein paar Gründe, die dafür sprechen.
Einer meiner Bekannten steckt mitten drin in dieser Diskussion: Er arbeitet an Suchmaschinen-optimierten Nischen-Webshops, seine Freundin ist Krankenschwester. Sie macht sich Sorgen um die Sicherheit seines Jobs, er hat Spaß daran, seine Ideen umzusetzen und ist immer auf der Suche nach neuen Ideen. Sie hat regelmäßig denselben Betrag am Monatsende auf ihrem Konto, er hat mal gute und mal schlechte Monate. Wenn die Diskussion auf das Thema kommt, warum er sich nicht einfach einen ganz normalen Job nehmen kann, schlage ich mich auf seine Seite. Ich sehe folgende Gründe, warum es Sinn macht, direkt nach dem Studium ein Startup zu gründen oder sich bei einem Startup zu bewerben: » weiterlesen
Newsletter sind eine preisgünstige Möglichkeit zur Kundenansprache. Beim Versand muss aber die Gesetzeslage beachtet werden – unser Gastautor gibt im aktuellen Rechtstipp einen Überblick.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Wann sind Newsletter Spam und damit unlauterer Wettbewerb? Die aktuelle Leserfrage dreht sich um die rechtlichen Fragen, die bei Massenmailings beachtet werden sollten.
«Wie ist die Rechtslage in der Schweiz beim Versand von Newslettern? Wer genau darf angeschrieben werden und wo ist das geregelt?»
Seit dem 1. April 2007 regelt in der Schweiz das Lauterkeitsgesetz (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) in Artikel 3 Buchstabe o ausdrücklich den Massenversand von Werbung per E-Mail. Diese Regelung ist auch beim Versand von Newslettern zu beachten.
Der Massenversand von E-Mail ist unter folgenden drei Bedingungen erlaubt: » weiterlesen
Ganz “solo” natürlich nicht, aber warum ein Gründer die Verantwortung tragen und das letzte Wort haben sollte: Ein Plädoyer gegen 50/50-Gründungen.
Soweit sind sich alle einig: Startups sind eine Teamsache. Für viele Investoren ist das richtige Gründerteam sogar ebenso wichtig wie Geschäftsmodell oder die Technologie. Der Grund leuchtet ein: Die Umsetzung und Vermarktung einer Geschäftsidee ist ein Job, der nie ganz planbar ist und stellt Anforderungen aus dem ganzen Spektrum unternehmerischer Fähigkeiten. Eine Gruppe kluger Köpfer kann schnell reagieren, adaptieren, oder sich sogar komplett neu ausrichten – sofern man das Produkt nach Markttests radikal anpassen muss.
Da scheint klar zu sein, dass jemand mit einer Geschäftsidee als erstes daran gehen sollte, sich talentierte Mitgründer an Bord zu holen. Nur teilweise richtig, meint Mark Suster in einem aktuellen Blogpost. » weiterlesen
Wozu ist eine formelle Gründung gut und was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen? Unser Gastautor gibt im aktuellen Rechtstipp einen Überblick.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Die aktuelle Leserfrage dreht sich um die erste Entscheidung, die ein angehendes Startup treffen muss – nämlich mit welcher Rechtsform man gründet:
«Wann eine GmbH oder AG gründen und wieso: Wieso muss ich überhaupt als Web-Startup eine Firma gründen, wenn ich ohnehin für die ersten paar Monate oder Jahre keinen Gewinn machen werde?»
Für die Gründung eines Unternehmens ist es in der Schweiz aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, von Anfang an die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu wählen. Auch ohne formelle Gründung kann man als Unternehmer geschäftlich tätig sein. Die entscheidende Frage für Jungunternehmer lautet aber:
Können sich die Gründer leisten, mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Forderungen gegen ihr Unternehmen zu haften oder möchten sie ihr Risiko als Unternehmer beschränken? » weiterlesen
Je nach gesuchtem Mitarbeiter lohnt eine andere Recruitingstrategie. Unser Gastautor rät auch zu ungewöhnlichen Methoden.
von Paul Morgenthaler, Gründer von pauls way
Paul Morgenthaler
Zu kaum einem Thema gehen die Meinungen bei Startup-Unternehmern so weit auseinander wie beim Recruiting.
Während für die einen die höchsten High Potentials gerade gut genug sind, machen sich andere auf die Suche nach dem „ungeschliffenen Rohdiamanten“, der „an seinen Aufgaben wachsen“ soll.
Überflieger oder Underdog – welche Strategie ist die richtige?
Sich diese Frage überhaupt zu stellen, ist bereits der erste Schritt zu einem effektiven Recruiting. Viel zu viele Startups gehen nämlich absolut unsystematisch an das Thema Mitarbeitergewinnung heran und überlassen es oft dem Zufall.
Denn der größte Fehler, den ein Startup begehen kann, ist „Hiring for convenience“ – also den nächstbesten Bewerber einzustellen, der gerade verfügbar ist – nur weil man gerade schnell jemand für eine bestimmte Aufgabe braucht. » weiterlesen
Je mehr potentielle Kunden und Interessierte ein Startup schon vor der Porduktlancierung hat, desto besser. Mit Launchrock kann man der Mundpropaganda einen kleinen Schubs geben.
Wenn man schon weiss, was man ungefähr vorhat, das Produkt jedoch noch nicht fertig ist, dann sollte man eine “Launching Soon”-Page aufschalten. Die klassische Version einer solchen, kündigt das – weltverändernd gute – Produkt an und bittet den Besucher, seine Email zu hinterlassen, so dass er über die Entwicklung informiert werden kann.
Das Problem an dieser klassische Version ist, dass man zwar die Emailadressen der tatsächlichen Besucher sammeln kann, diese jedoch nicht unbedingt all ihren Freunden davon erzählen werden. Einige Startups, darunter loqize.me haben deshalb einen zusätzlichen Kniff in ihre “Launching-Soon”-Page eingebaut. Wer sich einschreibt erhält einen personalisierten Link, über welchen man weitere Personen dazu einladen kann, sich auf der Seite einzuschreiben. Nur wer mindestens drei Freunde dazuholt, wird schliesslich eingeladen. Zwar entgehen einem bei diesem Vorgehen vermutlich einige Emailadressen, dafür werden aber diejenigen potentiellen Kunden, die sich tatsächlich für das Produkt interessieren enger angebunden und man bekommt auch noch ihre Freunde mit an Bord.
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