Alle 141 Artikel von gastautor auf startwerk.ch:
Zeiterfassung, CRM, Ticketing, Aufgabenplanung: Alles Aufgaben, die mit der passenden Software leichter von der Hand gehen. Unser Gastautor erklärt, für welche Lösung sich sein Startup entschieden hat.
von Nils Seiter, Gründer Localina
Es gibt zahlreiche Tools, welche in einem Startup zum Einsatz kommen können:
Neben den Klassikern wie E-Mail und Kalendern braucht man vielleicht Google Docs zum gemeinsamen Bearbeiten von Dokumenten, Dropbox zur Online-Datenspeicherung, Wunderlist als Taskmanager und Salesforce als Verkaufs- und CRM-Tool.
Daneben gibt es noch einen Wust von Desktop-Anwendungen wie Excel, Powerpoint, Word, Skitch, Chrome, Skype und so weiter.
Knackpunkt Integration
Diese bekannten Tools erfüllen selbstverständlich ihren Zweck, bringen aber auch zahlreiche Herausforderungen mit sich, wobei die wichtigste Einschränkung in der limitierten Integration liegt. Man verbringt einen guten Teil des Tages damit, Informationen mehrmals in verschiedenen Tools zu erfassen, zu verlinken, zu importieren oder anzupassen. Zusätzlich sind die Daten dann meist nicht überall aktuell, weil man vergessen hat, Änderungen in allen Tools nachzuführen. Dann folgen Herausforderungen wie den Zugriff von verschiedenen Geräten, Rechteverwaltung, Workflows, unterschiedliche Anforderungen und viele mehr. Wir hatten uns eigentlich schon an diese Umstände gewöhnt, als wir in der Anfangsphase von Localina auf Podio gestossen sind. » weiterlesen
Unter welchen Bedingungen eignet sich die Rechtsform Verein für (gemeinnützige) Startups? Unser Gastautor klärt auf über mögliche juristische Stolpersteine.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Martin Steiger
Unsere aktuelle Leserfrage dreht sich um Vereine als Rechtsform: Sind sie ein Ersatz für die gewerblichen Gesellschaftsformen? Ist ein Verein gar als Zwischenlösung denkbar für die ertragsfreie Anfangszeit eines Startups?
Wann ist es angebracht, für ein neues Projekt die Rechtsform eines profitorientierten Vereins zu wählen anstelle einer GmbH?
Das ist nicht angebracht, denn die Rechtsform eines Vereins nach Schweizer Recht (Art. 60 ff. ZGB) ist dazu nicht geeignet. Der Grund ist, dass Vereine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen dürfen. Ein Verein dient der Verfolgung nichtwirtschaftlicher, ideeller Zwecke und darf seinen Mitgliedern keine wirtschaftlichen Vorteile verschaffen. Bei Startups besteht aber üblicherweise ein wirtschaftlicher Zweck zugunsten der Gründer. » weiterlesen
Unser Gastautor schreibt über seine grössten Fehler, Erfolge und welche Steine die Konkurrenz seinem Startup in den Weg legt.
von Sven Beichler, Gründer mySwissChocolate.ch
Sven Beichler
Wir waren ganz schön erleichtert: Beim Thema
Tücken des Exportgeschäfts lautet die frohe Botschaft, dass sich die Schweiz mit Deutschland (pardon der EU) auf eine Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung bis mindestens 2013 – voraussichtlich 2016 – geeinigt hat.
Dies nicht in allen Fällen, aber es ist trotzdem eine vorläufige Entwarnung für unser eigenes Geschäftsmodell (Details dazu gerne auf Anfrage, was hier den Rahmen sprengen würde.) Das heisst, wir können weiterhin unsere Schoggitafeln in die weite Welt exportieren.
Hier im Rückblick die Fehler, Widerstände und Erfolge der letzten 18 Monate.
Die Fehler » weiterlesen
Kunden, die nicht zahlen, sind der Albtraum jedes Unternehmens. Unser Gastautor verrät, wie Startups sich schützen können.
von Rechtsanwalt Martin Steiger
Martin Steiger
Liquiditätsplanung ist für Startup-Unternehmen überlebenswichtig. Sie nützt aber nichts, wenn die Vertragspartner – buchhalterisch als Debitoren bezeichnet – nicht fähig oder willig sind, ihre Rechnungen fristgerecht bezahlen. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Tipps, wie Startups in der Schweiz vermeiden können, Debitorenverluste oder zumindest Abschreibungen auf Debitoren verbuchen zu müssen.
1. Vorauszahlungen und Sicherheiten
Startups als Gläubiger scheuen sich häufig, eine Vorauszahlung zu verlangen oder sich andere Sicherheiten einräumen zu lassen. Sie spielen in der Folge «Bank» für ihre Vertragspartner und gehen übermässige Risiken ein. » weiterlesen
Telefonakquise klingt nach letztem Jahrhundert, hält aber für B2B-Startups gegenüber Adwords einige Vorteile bereit. Unser Gastautor liefert fünf Tipps zum erfolgreichen Telefonieren.
Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht: Adwords sind keine Lösung zum Hinstellen und Vergessen. Hinter einer erfolgreichen Kampagne steckt eine Menge Massarbeit. Landingpages wollen designt und angepasst werden, die gekauften Adwords müssen ständig nachjustiert werden.
Und wenn die Verkäufe schlicht und einfach ausbleiben, hat man kein Feedback dazu, warum das so ist. Falsche Suchbegriffe, schlechte Website – oder liegt’s doch am Produkt? » weiterlesen
Geschäftsideen online testen – mit einfachen Tools lassen sich Startup-Ideen risikofrei im Voraus erproben.
von Bernhard Schindlholzer, Gründer von Userfeedback
Startup-Tagebuch: Bernhard Schindlholzer
Wer bereits mit der Idee gespielt hat, ein Unternehmen zu gründen, ist mit dieser Situation vertraut: In einem Heureka-Moment kommt einem eine Startupidee und ist man ist augenblicklich überzeugt, dass man eine Marktlücke schliessen kann.
Um mit einer Idee erfolgreich zu sein, reicht Überzeugung aber leider nicht. Stattdessen braucht man konkrete Fakten, die auf eine lukrative Umsetzung schliessen lassen. Darum lohnt es sich, die Idee zu testen. Das sollte so früh wie möglich passieren, damit man keine vergebliche Mühe in die Entwicklung eines Produktes steckt. » weiterlesen
Web-Startups aufgepasst: Mit der kommenden Impressumspflicht brauchen alle Webangebote klare Angaben über den Anbieter und dazugehörige Kontaktadressen.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
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Muss ich mich auf meiner Website zu erkennen geben und meine Identität transparent machen? Darum geht’s in der aktuellen Rechtsfrage:
Gibt es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, eine Impressumspflicht für Websites?
In der Schweiz gibt es bislang keine generelle Impressumspflicht für Websites, wie man sie beispielsweise in Deutschland als Anbieterkennzeichnung kennt. Lediglich für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften gilt eine ausdrückliche Impressumspflicht. Andere Publikationen – auch Websites – unterliegen bloss einer Auskunftspflicht auf Anfrage hin.
Für Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Firmen- und Namensgebrauchspflicht, nicht aber eine Impressumspflicht. Im Recht des unlauteren Wettbewerbs sind irreführende Angaben untersagt, doch besteht keine Verpflichtung zu Angaben über die eigene Identität.
Auch ohne Impressumspflicht ist ein Impressum mit Angaben zur eigenen Identität für Website-Anbieter empfehlenswert. Transparente Kontaktadressen erlauben in vielen Fällen, Probleme im direkten Kontakt zu lösen anstatt kostspielig und zeitraubend den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Für Websites, die sich an Benutzer in der Europäischen Union richten, ist ein Impressum üblicherweise heute bereits notwendig.
Schweizerische Impressumspflicht ab 2012
Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. » weiterlesen
Connex.io-Gründer Marcus Kuhn erzählt, warum er wieder bootstrapped starten würde und wie sein Team mit 70’000 Franken für eineinhalb Jahre Entwicklung ausgekommen ist.
von Marcus Kuhn, Gründer connex.io
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Startup-Diary: Marcus Kuhn
Die Zahlen sind deutlich, mit unter 70’000 Franken haben wir bei
connex.io 18 Monate überstanden. Dabei hatten wir streckenweise bis zu fünf Leute, die am Projekt gearbeitet haben. Dies entspricht einer Burn Rate von unter 4’000 Franken pro Monat und wir sind stolz darauf.
Bootstrapping hat viele Vorteile aber natürlich auch Nachteile. Der grosse Vorteil: Sich als Unternehmer selbst zu bestimmen und einen Grossteil der Anteile am eigenen Unternehmen zu halten. Der grosse Nachteil: Die fehlende Unterstützung von Investoren, welche (bei Entscheidungen) mit Erfahrungswerten helfen und mit ihrem Geld die Entwicklung deutlich beschleunigen können. Der erste Nachteil kann durch aktives Networking zumindest gemildert werden, als Bootstrapper wird man jedoch immer über limitiertere Ressourcen als ein finanziertes Startup verfügen. » weiterlesen
Vergangene Woche hat in Wien mit der Startup Week das erste europäische Startup-Festival stattgefunden. Ein Event, das man sich als europäischer Entwickler, Gründer oder Investor merken sollte.
von Markus Spath, Autor netzwertig.com
Als Medienpartner haben wir schon vor einigen Wochen über die Zielsetzung und den Ablauf berichtet.
Es spricht sehr für die Veranstalter, dass ich dem wenig hinzuzufügen habe. Die selbstgestellten Ansprüche wurden mehr oder weniger vollständig erfüllt.
Die ersten zwei Tage gehörten den 50 Startups, die sich in der Startup Challenge nach einem Coaching vor namhaften Investoren oder Inkubatoren wie Seedcamp, Wellington Partners, HackFwd oder Point Nine Capital präsentieren konnten. Die Startup Challenge fand leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Presse statt, die vollständige Liste der teilnehmenden Startups findet ihr hier. Mit Spocal (unser Bericht) war auch ein Schweizer Startup am Wettbewerb vertreten. » weiterlesen
AGs und GmbHs haben beide Vor- und Nachteile, wenn es um die Zusammenarbeit von Startups mit Private-Equity-Investoren geht. Unser Gastautor verrät, welche Rechtsform sich besser eignet.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Die Grund-Kriterien bei der Entscheidung für die
passende Rechtsform haben wir bereits behandelt. Fazit: Kapitalgesellschaften sind Trumpf.
Welche der beiden Optionen GmbH und AG eignet sich aber nun besser für Startups, die Investoren anziehen möchten? Darum dreht sich die aktuelle Rechtsfrage:
«Ist es empfehlenswert, ein Startup-Unternehmen mit Blick auf Private-Equity Investoren als GmbH oder «kleine AG» zu gründen?»
Die Bezeichnung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als «kleine Aktiengesellschaft» geht auf die Revision des GmbH-Rechts in der Schweiz per 1. Januar 2008 zurück. Mit dieser Revision hat sich die Rechtsform der schweizerischen GmbH in vielen Aspekten der Aktiengesellschaft (AG) angenähert oder die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen verweisen sogar direkt auf jene der AG. Im Ergebnis bietet die GmbH wesentlich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als früher und entspricht in vielen Aspekten der AG.
Für Startups erscheint die Gründung als GmbH häufig attraktiv, weil im Vergleich zur AG weniger Gründungskapital notwendig ist: » weiterlesen