Im ersten Halbjahr 2013 wurden in der Schweiz 20‘258 Firmen neu im Handelsregister eingetragen, was einer Zunahme von einem Prozent gegenüber der Vorjahresperiode entspricht. In den ersten sechs Monaten wurden 5 % mehr GmbH gegründet, Einzelfirmen und AG zu je 3 % weniger.
In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden 20‘258 Unternehmen neu ins Handelsregister eingetragen. Dies ist 1 Prozent mehr als in der Vorjahresperiode. Das meldet das Institut für Jungunternehmen.
Die drei mit Abstand häufigsten Rechtsformen bei den weit über 20’000 Neueintragungen von Firmen im Schweizer Handelsregister im ersten Halbjahr 2013 sind die Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Zusammen machen sie mit total 18‘183 Neueintragungen 90 % aller Neueintragungen aus. Gegenüber 2012 wurden 5 % bzw. 334 mehr GmbH eingetragen. In dieser Zeitspanne gingen die Neueinträge bei den Einzelfirmen und AG um jeweils 3 % zurück:
Rechtsform | 01-06 2013 | 01-06 2012 | Veränderung |
Einzelfirma | 6.411 | 6.616 | -3% |
Aktiengesellschaft | 4.528 | 4.691 | -3% |
Gesellschaft m. b. Haftung | 7.244 | 6.910 | +5% |
Total | 20.258 | 20.016 | +1% |
Der Trend zur GmbH hält an. Gerade Jungunternehmen wählen in der Startphase die GmbH als geeignete Rechtsform. Die GmbH wurde 1936 ins Obligationenrecht eingeführt und blieb rund 70 Jahre lang unverändert. Per 1. Januar 2008 trat die Revision des GmbH-Rechts in Kraft. Nachfolgend ein paar relevante Neuerungen, welche heute zur Anwendung kommen:
I. Haftung und Einperson-GmbH
Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Die GmbH – wie die AG auch – kann als Einpersonengesellschaft gegründet werden.
II. Zweck und Stammkapital
Neben dem wirtschaftlichen Zweck, kann die GmbH auch für ideelle oder gemeinnützige Zwecke gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt nach wie vor CHFF 20‘000, jedoch wurde die Obergrenze von CHF 2‘000‘000 ersatzlos gestrichen.
III. Stammeinlage, Liberierung und Übertragung
Der minimale Nennwert der Stammanteile wurde auf CHF 100 gesenkt, wobei ein Gesellschafter jetzt mehrere Stammanteile besitzen kann. Die Übertragung von Stammanteilen bedarf heute nur noch einer einfachen Schriftlichkeit.
IV. Revision
Die GmbH unterlag bisher nicht der Revisionspflicht. Seit 2008 ist zwischen der ordentlichen und eingeschränkten Revision zu differenzieren. Jungunternehmen nutzen in den ersten Geschäftsjahren häufig die neue Möglichkeit, auf die eingeschränkte Revision ganz zu versichten, genannt Opting-out. Diesem Beschluss müssen alle Gesellschafter zustimmen und die Gesellschaft darf nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweisen.
Rechtsform | 1.1.2013 | 1.1.2008 | Veränderung |
Einzelfirma | 156.644 | 152.388 | +3% |
Aktiengesellschaft | 198.432 | 179.761 | +10% |
GmbH | 140.895 | 92.448 | +52% |
Total | 559.828 | 499.045 | +12% |
Per 01.01.2013 sind im Eidgenössischen Handelsregister 559‘828 Gesellschaften eingetragen, wobei die AG mit fast 200‘000 eingetragenen Gesellschaften nach wie vor an der Spitze liegt. Die Anzahl Gesellschaften mit den Rechtsformen Einzelfirma, GmbH und AG machen kumuliert 89 % aller eingetragenen Gesellschaften aus. Aus obiger Grafik ist ersichtlich, dass die GmbH mit einem Zuwachs von über 50 % die beliebteste Rechtsform bei Neueintragungen der letzten Jahre ist.