Wer sich selbständig macht und Startkapital braucht, darf dafür seine Vorsorgekonti leerräumen. Unser Gastautor erklärt, wo dabei Vorsicht geboten ist.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Beim Schritt in die Selbständigkeit ist es grundsätzlich möglich, angespartes Freizügigkeitskapital bei einer Pensionskasse oder auf Freizügigkeitskonten vorzeitig in bar zu beziehen. Die gleiche Möglichkeit besteht auch für Guthaben in der privaten Vorsorge (Säule 3a).
Unter welchen Bedingungen ist das erlaubt und welche Regeln müssen angehende Selbständige dabei beachten?
Das BVG-Altersguthaben – BVG steht für das einschlägige Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge – wird nur unter zwei Bedingungen ausbezahlt:
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, und
- Wegfall der Unterstellung unter die obligatorische berufliche Vorsorge.
Nummer eins bedeutet, dass die zuständige AHV-Ausgleichskasse – im Kanton Zürich beispielsweise die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons – die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bestätigt hat. Die SVA Zürich prüft das anhand eines Fragebogens (PDF) und benötigt ergänzende Belege wie zum Beispiel Kopien von Offerten und Rechnungen, den geschäftlichen Mietvertrag oder Verträge mit Auftraggebern.
Nummer zwei bedeutet, dass man nicht mehr als unselbständiger Arbeitnehmer mit einem Lohn beschäftigt wird, der der beruflichen Vorsorge unterstellt ist. Für 2013 gilt das BVG-Obligatorium ab einem Jahreslohn von mehr als 21’060 Franken. Wer Arbeitnehmer ist und seine Selbständigkeit Schritt für Schritt in Teilzeit angehen möchte, darf keinen höheren Jahreslohn erhalten, wenn er sein Altersguthaben für seine Selbständigkeit nutzen möchte.
Nicht möglich bei GmbH oder AG
Keine Auszahlung ist möglich, wenn der Schritt in die Selbständigkeit durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfolgt. Die Gründer einer AG oder GmbH sind bei diesen als Arbeitnehmer mit obligatorischer beruflicher Vorsorge angestellt. Aus diesem Grund steht das BVG-Altersguthaben nicht als Startkapital zur Verfügung. Möglich ist die Auszahlung nur, wenn erst später in eine GmbH oder AG umgewandelt wird.
Ist eine Auszahlung möglich, muss sie innert zwölf Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit beantragt werden. Danach steht das Altersguthaben nicht mehr in bar zur Verfügung, sondern muss in der beruflichen Vorsorge verbleiben – beispielsweise auf einem Freizügigkeitskonto. Für teilweise Selbständige beginnt die Frist von zwölf Monaten erst zu laufen, wenn sie nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen.
Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, sondern es muss das gesamte Altersguthaben bezogen werden. Das bezogene Altersguthaben muss versteuert werden, was mittels Quellensteuer oder einer Meldung an die Steuerbehörden geschieht. Bei Selbständigen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, muss der Partner einer Auszahlung zustimmen. Die Behörden können einen Zivilstandsnachweis einfordern, damit sichergestellt ist, dass die Partnerin oder der Partner nicht übergangen wird.
Empfehlungen
Der Schritt in die Selbständigkeit ist immer mit Unsicherheiten verbunden. Bei einem Scheitern der Selbständigkeit droht der Verlust der angesparten Altersguthaben. Aus diesem Grund sollte nach Möglichkeit vom der Auszahlung der Altersguthaben abgesehen werden, gerade auch bei älteren Selbständigerwerbenden.
Ist eine Auszahlung notwendig, sollte so bald wie möglich wieder eine Altersvorsorge aufgebaut werden. Ein solcher Aufbau kann für Selbständige attraktiv sein: Einerseits gelten Einkäufe in eine Pensionskasse nicht vollständig als AHV-pflichtiges Einkommen und andererseits verfügen Selbständige über mehr Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Altersvorsorge.
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelnen empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Selbständigkeit: Gründungskapital aus der Pensionskasse? | Steiger Legal
Sehr gute Zusammenfassung. Anzumerken ist noch, dass man sich beträchtliche Steuervorteile holt, wenn man erst das Kapital bezieht, später die Firma in eine AG oder GmbH umwandelt und sich dann wieder einer Pensionskasse anschliesst (Einkaufsmöglichkeiten).
Hallo.
Gibts da bestimmte Fristen nach denen man Einzelfirma in Gmbh umwandeln kann? Möchte mein BVG beziehen, aber mit der GmbH wird wohl nichts von Anfang an. Danke
Berufliche Neuorientierung Was tun, wenn man über 50 ist und es wird einem gekündigt?
Sehr gute Zusammenfassung, vielen Dank dafür! Ich habe genauso sowas für einen guten Freund gesucht, der sich gerade neuorientieren muss…
Kann man als Einzelfirma, wenn man noch zusätzlich als Teilzeitangestellter bei einem Arbeitgeber angestellt ist, die Freizügigkeitsgelder der zuvor versichererten Pensionkasse beziehen?
Hallo. Meine Frage wäre mal zu wissen ob es stimmt das eine Auszahlung der bvg leistungen nur bei der Selbständigkeit in der Schweiz oder auch in Deutschland möglich ist.
Guten Tag, ich habe mich selbständig gemacht und ein Jahr später die GmbH dazu gegründet. Was wird die Steuerbehörde von mir verlangen in Bezug der BVG-Auszahlung?
Guten Tag
Am besten wenden Sie sich mit Fragen rund um die Firmengründung direkt an das Support-Team des IFJ Institut für Jungunternehmen: gruenden@ifj.ch
Beste Grüsse
Guten Tag
Meine Ehefrau möchte sich selbstständig machen. Besteht die Möglichkeit dies mit meinen eingezahlten Pensionskassen/ Geldern zu ermöglichen?
Über Ratschläge etc.pp wären wir dankbar. Wir möchten keinen Kredit dafür aufnehmen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag Herr Poeschke
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Rückfrage. Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung unserseits. Falls Sie noch keine weiteren Informationen zu Ihrer Fragen erhalten haben, sende ich Ihnen gerne anbei unsere Einschätzung:
Um als Selbstständigerwerbend das Pensionskassengeld zu beziehen, muss zuerst bei der AHV die Anerkennung als Einzelfirma beantragt werden. Mit der Anerkennung kann die Pensionskasse das Geld auszahlen. Da jedoch nicht Sie als Einzelfirma tätig sein werden und deshalb nicht Sie sich bei der AHV anerkennen lassen, erhalten Sie auch das Geld von der Pensionskasse nicht und Ihre Frau kann selbst nicht die Pensionskassengelder von Ihnen beantragen.
Ich hoffe wir konnten Sie weiter unterstützen und wünschen weiterhin eine erfolgreiche Vorbereitung.
wenn ich das Geld für eine Selbstständigkeit beziehe, wie wird das dann besteuert?
Für den Vorbezug an Wohneigentum wird das ja nachher wieder als Einkommen besteuert
Guten Tag Herr Steiger
Zunächst vielen Dank für den sehr informativen Kommentar.
Ich habe noch ein paar Fragen dazu:
Wir sind (2 Partner) bereits seit Oktober 2018 als GmbH registriert.
Mein Partner würde gerne eine Teilzahlung vornehmen ,um anfängliche Investitionen zurückzuzahlen. Nun geht das offenbar nicht. Kann er trotzdem etwas tun?
Ich meinerseits möchte in ca. 1,5 Jahren meine PK erstens wechseln (z.B. von einer Versicherung in eine ausserkantonale Pensionskasse)
und zweitens sodann Jahr für Jahr für eine Teilzahlung für die Investitionen getätigten Investitionen PK-Geld beziehen (nicht alles auf einmal). Gibt es einen Weg dazu und wie würde der aussehen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzte Antwort wenn möglich per E-Mail und verbleibe einstweilen
mit freundlichen Grüsse
Marco Gianini