Im Jahr 2017 wurden so viele neue Firmen gegründet wie noch nie. Mit 43‘453 Neueintragungen ins Schweizer Handelsregister bedeutet dies eine Zunahme von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die gesamte Wirtschaft.
In den Deutschschweizer und Westschweizer Grossregionen stiegen die Firmengründungen signifikant an. In der Ostschweiz nahmen die Neueintragungen um zwei Prozent, in Zürich um fünf Prozent, im Espace Mittelland um sechs Prozent, in der Nordwestschweiz sowie in der Zentralschweiz betrug der Anstieg je acht Prozent. In der Romandie wurden sieben Prozent mehr neue Firmen gegründet. Nur im Tessin gingen die Neugründungen um acht Prozent zurück.
Am meisten Wachstum wurde in den Kantonen Zug (+20%), Schaffhausen (+14%), Baselland (+13%), Uri (+12%), Wallis (+11%) und Freiburg (+10%) registriert. In absoluten Zahlen wurden in den Kantonen Zürich (7‘775), Waadt (4‘393), Genf (3‘717) und Bern (3‘536) am meisten Unternehmen gegründet.
Anzahl Firmengründungen | Jan. – Dez. 2017 | Jan. – Dez. 2016 | Veränderung in % |
Aktiengesellschaft | 9‘196 | 8‘331 | 10 |
Einzelfirma | 13‘865 | 13‘598 | 2 |
GmbH | 16‘336 | 15‘679 | 4 |
Kollektivgesellschaft | 1‘308 | 1‘102 | 19 |
Andere | 2‘748 | 2‘626 | 5 |
(Quellen: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB; Analyse: IFJ Institut für Jungunternehmen)
Die Analyse des IFJ Institut für Jungunternehmen zeigt, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem Anteil von 38% weiterhin die beliebteste Rechtsform ist, gefolgt von der Einzelfirma (32%), der Aktiengesellschaft (AG) mit 21% und der Kollektivgesellschaft (3%). Mit der Revision des GmbH-Rechts im Jahre 2008, im Rahmen einer Gesetzesrevision des Obligationenrechts, erhöhte sich deren Verbreitung schlagartig. Zuvor wurde die seit 1936 existierende Rechtsform als «Gesellschaft mit beschränktem Horizont» etwas verschmäht. Die grundlegendsten Veränderungen waren die Zulassung der GmbH als Einpersonengesellschaft, die Aufhebung der Kapitalbeschränkung von CHF 2 Millionen und die Aufhebung der subsidiären Solidarhaftung der Gesellschafter in Stammkapitalhöhe. Die GmbH weist im Allgemeinen zwei massgebliche Vorteile auf: Gegenüber der Einzelfirma und der Kollektivgesellschaft haftet der Unternehmer bzw. die Unternehmerin lediglich mit dem Geschäftsvermögen. Das Privatvermögen bleibt also verschont. Und mit dem geringeren Kapitaleinsatz von CHF 20’000 im Vergleich zu CHF 100’000, hebt sich die GmbH auch von der AG ab.
Einblick in die Branchen
Am meisten neue Firmen werden in den Branchen Unternehmensberatung, Handwerk, Unternehmensdienstleistungen, Einzelhandel und Gastgewerbe gegründet.
Medienmitteilung IFJ