Nach Climeworks und Movu meldet sich mit Uepaa! ein weiteres Zürcher Startup zu Wort, das von der neuen Zürcher Steuerpraxis hart getroffen wird. Grund dafür ist das Zürcher Steueramt, welches die Aktien der Startups nach Preisen der letzten Finanzierungsrunde bewertet, anstatt nach der Praktikermethode, wie das die anderen Kantone machen. Nach dem erfreulichen Gespräch im Oktober über das P2Pkit, erzählt uns nun CEO Mathias Haussmann, welche Massnahmen er gegen die #StartupSteuer ergriffen hat.
Was macht Uepaa! genau?
Uepaa ist ein innovatives und schnell wachsendes «peer-to-peer» Software as a Service (SaaS) Unternehmen aus Zürich und erlaubt App Entwicklern, ihre eigenen Apps mit sogenannten Proximity Funktionen anzureichern. Im Gegensatz zu anderen Standort-basierten Technologien schafft Uepaa es, Verbindungen zwischen den einzelnen Geräten direkt herzustellen, selbst wenn keine Netz-, Internet- oder GPS-Verbindung verfügbar ist. Die Uepaa AG wurde 2012 als ETH Spin-off gegründet und beschäftigt 12 Mitarbeitende in Zürich.
Wie ist Uepaa! finanziert?
2012 konnten wir dank dem Gewinn des Venture Kick Finales, die KTI Projektförderung, Stiftungsgeldern und 1,5 Mio an Investorengelder den Technologie Transfer aus der ETH Zürich vollziehen und eine Sicherheits-App lancieren. 2014 überzeugten wir weitere Investoren rund drei Mio. zu investieren, um die Weiterentwicklung der Technologie in ein Software Entwicklungskit (SDK) zu finanzieren. Die Mittel flossen in die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen am Standort Zürich. 2015 gelang uns der eigentliche Markteintritt der P2P Technologie, die wir international mit starkem Fokus in die USA vermarkten. Die Entwicklung einer Basistechnologie ist zeit- und kostenintensiv. Wir schreiben noch immer Verluste und suchen für künftiges Wachstum weitere Investorengelder.
Du warst in der Arbeitsgruppe mit dem Steueramt, wie kam es dazu?
Als ich auf meinem Flug zurück vom Mobile World Congress 2015 von meiner Frau erfuhr, dass wir über Nacht auf dem Papier Multimillionär geworden sind, wandte ich mich im April telefonisch an Herrn Stocker. Er hat sich zuvor mehrfach schriftlich bei mir für mein Engagement in der Startup Szene bedankt und Hilfe angeboten, sollte es ein Mal nicht so rund laufen. Ich dachte, dass dieser Moment jetzt gekommen wäre. Herr Stocker verstand mein Problem innert fünf Minuten und ein Roundtable war geboren. Ich war schon fast euphorisch – Leider ging es dann mehr als ein halbes Jahr. Doch auch beim ersten Treffen mit den beiden Regierungsräten Herr Stocker (unterdessen Finanzdirektor) und Frau Späh war ich noch guten Mutes, wurde eine schnelle und pragmatische Lösungsfindung in den Raum gestellt. Unzählige Arbeitsgruppensitzungen später ist meine Antwort konsterniert: „Es ist für mich schockierend, was das Steueramt am 1. März schon fast heldenhaft lanciert hat. Insbesondere weil unsere mehrfachen Vorstösse zurück zur alten und bewährten Praktikermethode kategorisch als unmöglich deklariert wurden, obwohl dem Steueramt bekannt war, dass viele Kantone dies so handhaben.“
Wie wirkt sich die neue Zürcher Steuerpraxis auf euch aus?
Bedingt durch mein Engagement in der Arbeitsgruppe mit dem Steueramt war leider bald klar, dass das Steueramt sich weiter hinter dem Kreisschreiben 28 verstecken wird. Als erste Sofortmassnahme habe ich zur Sicherstellung der dringend nötigen Finanzierung über das Jahresende 2015/16 ein Convertible Loan anstatt eine Kapitalerhöhung gewählt. So fliesst zwar dasselbe Kapital in die Gesellschaft, es werden aber „noch“ keine Aktien ausgegeben und der Geldfluss erscheint an einer anderen Stelle in der Bilanz. Der Nachteil dabei ist jedoch, dass das Thema damit vertagt wird und jede weitere Finanzierungsrunde deutlich schwieriger macht.
Was bedeutet das für eure Mitarbeitende?
Als zweite Konsequenz haben wir sämtliche Aktien Vergütungen an Mitarbeiter, Dritte und Organe aus dem (ESOP) ausgesetzt. Startups arbeiten sehr gerne mit einem Share Pool, um Schlüsselmitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Firma zu binden, weil sie keine Marktlöhne bezahlen können. Wenn aber Aktien aus einem ESOP ausgegeben werden, wird die angepasste Startupbesteuerung sofort hinfällig, was was die nun bekannten und einschneidende Nachteile für die Gründer nach sich zieht.
Climeworks und Movu planen den Firmensitz zu verlegen. Wie sieht das bei Uepaa aus?
Wenn die Zürcher Steuerbehörde an ihrer Praxis festhält, führt kein Weg daran vorbei den Firmensitz zu verlegen. Zur Erreichung unserer Ziele mit dem p2pkit werden wir noch in diesem Jahr weitere und substantiell grössere Mittel aufnehmen. Auch wenn wir nur annähernd die angezielte Eckwerte der nächsten Runde erreichen würden, meine jährliche Steuerschuld als Gründer übersteigt die hundertfünfzigtausend Franken, welche ich schlichtweg nicht bezahlen kann. Ich empfehle jedem kapitalintensivem Startup einen grossen Bogen um Zürich zu machen. Die administrativen Hürden bei der Gründung, bei Kapitalerhöhungen oder beim Einsatz eines ESOP zwingen uns in einen enormen Rechtsbeistand und wie sich zeigt, wohl vergebens.
Wie geht es bei euch weiter?
Wir haben gute Chancen, uns mit dem p2pkit zum neuen Proximity Standard bei Smartphones zu etablieren. Dazu werden wir weiter investieren und weiter wachsen – dies sicherlich aber nicht mit einem Hauptsitz in Zürich. Des Weiteren nehme ich im Juni am venture leaders Programm teil und reise mit neun anderen Entrepreneuren nach New York (#vleadersNYC).
Bist du von der Steuerthematik selber betroffen oder hast du Fragen? Stefan Steiner, Managing Director von venturelab in der Deutschschweiz, hilft dir gerne weiter: sts@venturelab.ch; +41 (0)71 242 98 88
Und weitere Informationen zum Steuer Thema findet man zusammengefasst im Steuer Dossier von venturelab: www.venturelab.ch/startupsteuer
Erfahre mehr über Uepaa! in diesem Erklärungsvideo: