Der grenzüberschreitende E-Commerce wächst stetig und stellt auch für Schweizer Onlinehändler einen interessanten Absatzmarkt dar. Dies vor allem, wenn man sieht, wie aktiv die Schweizer Onlineshops national bereits sind, und wie die Schweiz auch von den ausländischen Händlern überrollt wird. Ein Blick über die Grenze, ins nahegelegene europäische Ausland macht für Schweizer Onlinehändler Sinn, dort liegt ein Markt mit 269 Mio. Onlineshopper, von denen ca. 135 Mio. bereits im Ausland eingekauft haben. Zudem noch ein jährliches eCommerce Wachstum von 13%.
Was ändert sich beim Versand in die EU ab dem 01.07.2021?
Wegfall der 22 EUR-Freigrenze
Bisher konnten Schweizer Onlinehändler von den sogenannten Freigrenzen für Kleinsendungen in die EU profitieren. Diese Bestellungen waren bis zu einem Warenwert von 22 EUR mehrwertsteuer- sowie zollbefreit. Da dies aus Sicht der EU eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den EU-Händlern darstellt, soll diese 22-EUR Freigrenze ab dem Sommer 2021 fallen und jede Sendung aus einem Drittland wie der Schweiz auch ab dem ersten Cent mehrwertsteuerpflichtig werden.
Wegfall der nationalen Lieferschwellen
Mit dem Wegfall der 22-EUR Freigrenzen geht auch eine Anpassung der EU in Bezug auf die nationalen Lieferschwellen einher. Damit verbunden ist die mehrwertsteuerliche Registrierungspflicht der Onlinehändler. Bis anhin konnte sich ein Schweizer Händler in einem EU Land, beispielsweise in Deutschland, steuerlich registrieren und somit alle Versände, die er in die EU tätigte mit der Deutschen MwSt an seine Kunden verrechnen sowie die Mehrwertsteuererklärung in Deutschland abgeben. Dies so lange, bis er die jeweilige Lieferschwelle je Destinationsland nicht überschritt. Für die meisten EU Länder liegt diese Lieferschwelle bei 35’000 EUR Umsatz, bei einzelnen Ländern, wie den Niederlanden sogar bei 100’000 EUR.
Bei Überschreitung ist der Unternehmer zur Leistung der Umsatzsteuer im Zielland verpflichtet.
Die neue Regelung:
Durch den Wegfall der nationalen Lieferschwellen werden Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz ab dem ersten EURO mehrwertsteuerpflichtig im Zielland ihres Onlineshoppers, müssen sich dort registrieren und dort die MwSt abführen.
Lichtblick und Chance:
Um den nicht-EU Onlinehändlern den aufwendigen und teuren Registrierungs- und MwSt-Administrativaufwand zu ersparen, wird die EU den Import OneStopShop (IOSS) zur Verfügung stellen. Diese Lösung sieht ein EU-Webportal für die Sicherstellung der einfachen Abrechnung der Mehrwertsteuereinnahmen vor. Hierfür muss sich der Schweizer Onlinehändler mithilfe eines ansässigen Vermittlers in einem EU-Land steuerlich registrieren.
Der Vermittler wird für die monatliche europäische Mehrwertsteuer-Abrechnung und Bezahlung zuständig sein. Die Rechnungen an die Endkunden müssen jeweils mit dem MwSt-Satz des Ziellandes versehen sein.
Einschränkungen:
Die Lösung des IOSS gilt nur für Sendungen mit einem intrinsischen Wert bis 150 EUR (Wert ohne MwSt, Transportkosten). Verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak) sind vom IOSS ausgenommen.
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