Die Zeit rast und wir steuern bereits wieder auf das Jahresende zu. Spielst du mit dem Gedanken, deine Firma noch in diesem Jahr zu gründen? Dann solltest du bei einer Gründung mit Handelsregistereintragung unbedingt die aktuellen Fristen der kantonalen Handelsregisterämter beachten. Einige Ämter kommunizieren ein fixes Datum, andere wiederum nicht. Nachfolgend findest du unsere Empfehlung zur Eintragung deiner Firma im 2020.
Fristen der kantonalen Handelsregisterämter beachten
Planst du die Gründung einer GmbH oder einer AG, so ist deren Eintragung ins Handelsregister obligatorisch. Soll diese noch im aktuellen Jahr erfolgen, gilt es die Fristen der kantonalen Handelsregisterämter zu beachten: Die meisten nehmen von Mitte Dezember bis Anfang Januar keine neuen Eintragungen vor. Anmeldungen zur Eintragung einer Firma werden somit nur noch im aktuellen Jahr bearbeitet, wenn diese frühzeitig vorliegen.
Was bedeutet das für deine Firma?
Unser IFJ Gründungsservice benötigt für die notarielle Firmengründung ungefähr zwei Wochen Zeit. Die Bearbeitung deiner Anmeldung durch das kantonale Handelsregisteramt dauert ungefähr gleich lange. Das IFJ empfiehlt daher, die IFJ Firmengründung bis spätestens Mitte November zu starten.
Du kannst das ganz einfach hier tun: https://www.ifj.ch/gruenden/service
Erfasse deine Gründungsdaten genial einfach und geführt. Du hast Fragen rund um deine Firmengründung? Unsere IFJ Startup-Experten stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Du erreichst uns von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und von 13-17 Uhr. Ruf an unter +41 (0)71 242 98 98, schreib an info@ifj.ch oder kontaktiere uns im Live-Chat.