So einfach ist’s, schnell ein Foto des alten Handys, der nie getragenen Markenjeans oder des alten Sofas gemacht, auf Ricardo oder eBay hochgeladen und schon verkauft. Dabei sind überzeugende und vertrauenswürdige Produktfotos für den erfolgreichen Verkauf unumgänglich.

Wenn das Foto aber nicht selbst geschossen wird, muss man sich auf die Suche nach geeigneten Produktfotos machen. Diese sind im Internet zwar schnell gefunden, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Schadensersatzforderung sind jedoch auch genauso schnell vor der Tür. Das Bildrechtportal Copytrack arbeitet jeden Tag mit unbewusst getätigten Urheberrechtsverletzungen und Fragen bezüglich der richtigen Verwendung von Bildern, wo man diese findet und was dabei zu beachten ist. Um nicht in einen unfreiwilligen Bilderdiebstahl zu geraten; hier ein paar Tipps wie man eine solche Situation am besten umgehen kann.

1. Einfach aber sicher gestohlen, Google und Co.
Die scheinbar einfachste Art Bilder zu finden, leider aber auch der sicherste Weg ungewollt Bilder zu stehlen, ist es Bilder aus Suchmaschinen zu verwenden. Die Fotos sind zwar frei zugänglich, dürfen aber meistens nicht einfach so verwendet werden. Fakt ist, jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt, egal wie schlecht es auch sein mag. Es darf kein Foto für kommerzielle Zwecke verwendet werden, ohne die Nutzungsbedingungen geklärt oder die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers zu haben. Die Bildquelle sollte daher immer überprüft und die Lizenz geklärt werden oder man setzt sich in Kontakt mit dem Bildbesitzer.

2. Gekaufte Bilder bei Stockfotos
Eine grosse Sammlung an hochwertigen Fotos, findet man auf Bilddatenbanken wie Fotolia. Doch auch bei solchen Seiten sollte bei jedem Bild zuerst die Nutzungsbedingung unter die Lupe genommen werden. Das Nutzungsrecht für kommerzielle Zwecke ist nicht automatisch bei jeder Lizenz dabei. Falls die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden, können neben den Kosten für das Foto ebenso zusätzliche Kosten wie Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen entstehen. Wer also zwar kein individuelles dafür aber qualitativ hochwertiges Foto sucht und sich an alle Bestimmungen hält, für den sind Stockfotos sicher eine praktische Sache.

3. Fotos einfach vom Hersteller übernehmen
Für was eigene Fotos schiessen, wenn es schon einwandfreie Bilder von Verpackungen und Werbemittel direkt vom Produkthersteller gibt? Sie mögen perfekt erscheinen, dürfen für den eigenen Onlinehandel deshalb jedoch noch lange nicht automatisch benutzt werden. Auch die Produktbeschreibungen des Herstellers dürfen nicht einfach frei genutzt oder für Werbezwecke gebraucht werden. Bild und Text stehen normalerweise immer unter dem Schutz des Urheberrechts. Händlern die Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche umgehen möchten wird empfohlen, auch hier unbedingt Nutzung vorher zu klären, den Hersteller anzufragen und sich zu versichern, dass die Bilder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

4. Das Angebot der Amazon-Bilder
Ein scheinbar bequemes und effizientes Hilfsmittel stellt der Amazon-Marketplace dar. Den Angeboten ordnet Amazon automatisch passende Produktfotos zu. Jedoch sollte erwähnt werden, dass eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht, wobei sich die Gerichte noch nicht einig sind, wer für mögliche urheberrechtswidrige Nutzung verantwortlich gemacht wird. Die einen beziehen sich auf Amazon als Bilderdieb die anderen werfen es direkt dem Händler selbst, der an sich «nur» die Dienstleistung von Amazon benutzt, vor.

Fazit:
Egal auf welche Art fremde Bilder auch erworben werden und wie bequem und sicher die ganze Sache auch scheinen mag – das Nutzungsrecht der Bilder sollte in jedem Fall individuell überprüft werden.