In der Schweiz ereignen sich pro Jahr zwischen 260’000 bis 270’000 Berufsunfälle, wie eine Statistik der Eidgenossenschaft aussagt. Über die vergangenen fünf Jahre betrachtet ist diese Zahl relativ konstant geblieben. 2012 lag die Fallzahl bei circa 269’600 Unfällen, im Jahr darauf verzeichnete das Bundesamt für Statistik 268’900 Berufsunfälle. Besonders gravierend sind dabei das verarbeitende Gewerbe, die Bauwirtschaft und die Kfz-Instandhaltungswirtschaft betroffen.
Gastbeitrag von: IFJ Institut für Jungunternehmen
In diesen Bereichen ist die Zahl der Berufsunfälle besonders hoch. So erreichten Bau- und verarbeitendes Gewerbe im Jahr 2013 einen Anteil von rund 36 Prozent am Gesamtunfallgeschehen am Arbeitsplatz. Eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit lässt sich nur erreichen, wenn konsequent auf die Vermeidung von Unfallgefahren hingearbeitet wird. Neben dem betrieblichen Arbeitsschutz im Zusammenhang mit technischen Verbesserungen ist eine angemessene Berufsbekleidung zwingend notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang am Beispiel der Forstwirtschaft. Zu deren Kernaufgaben gehört die Pflege des Baumbestandes – und damit auch Baumfällarbeiten. Die Kettensäge ist deshalb eines der Werkzeuge, mit denen Beschäftigte in Forstbetrieben häufig zu tun haben. Unerfahrenheit oder Fehler haben hier schnell dramatische Folgen – wenn nicht mit einer entsprechenden Schutzkleidung gearbeitet wird. Schnittschutzhosen, Sicherheitsschuhe und Handschuhe sind als Arbeitsbekleidung für diese Berufsgruppe Pflicht.
Arbeitsbekleidung – die rechtlichen Rahmenbedingungen
In der Schweiz geniesst die Gesundheit der Arbeitnehmer für den Gesetzgeber einen hohen Stellenwert. Es gehört nach dem Arbeitsgesetz (ArG) zu den Aufgaben der Arbeitgeber „… zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen …“. Artikel 6 des ArG mutet den Unternehmen hier technische Lösungen zu, bleibt in Detailfragen allerdings eher vage. Konkretere Vorgaben macht die 3. Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 3).
Sofern keine technische Lösung am Arbeitsplatz eine Gesundheitsgefährdung ausschliessen kann, sind Unternehmen nach der ArGV 3 verpflichtet, ihren Beschäftigten entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Wie diese aussieht, hängt letztlich von der Branche und den individuellen Rahmenbedingungen ab. Schutzkleidung kann die bereits eingangs genannte Schnittschutzhose sein aber auch Kleidung, die gegen den Kontakt mit Chemikalien schützt oder Ähnliches.
Parallel lässt sich ein rechtlicher Rahmen hinsichtlich der Schutzausrüstung auch aus der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; unter anderem siehe Artikel 5) ableiten. Die Pflicht zur Stellung einer entsprechenden Schutz-/Arbeitsbekleidung ist auch Gegenstand des Obligationsrechts und hier unter anderem über die Artikel 327 bzw. 327a OR erfasst. Allerdings kann ein Arbeitnehmer die Kostenerstattung/Stellung nur verlangen, wenn die Berufsbekleidung für die Erledigung der Aufgaben unbedingt notwendig ist. Die Messe Arbeitssicherheit Schweiz ist ein wichtiges Forum, um neueste Trends im Bereich Arbeitsschutz einer breiten Masse vorzustellen.
Arbeitsbekleidung im Baugewerbe – worauf ist zu achten
Die Bauwirtschaft gehörte mit mehr als 52’000 Berufsunfällen im Jahr 2013 zu den Spitzenreitern im Unfallgeschehen des Bundesamts für Statistik. Gesundheitliche Risiken sind hier oft schon für den Laien erkennbar. Das Arbeiten mit Maschinen, schweren Lasten und teils in grosser Höhe führt per se zu einem Gefahrenpotenzial. Zudem wird in der Bauwirtschaft mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen gearbeitet. Und nicht immer lässt sich das erforderliche Höchstmass an Schutz auf technischem Wege erreichen. Eine umfassende Schutz- und Arbeitsbekleidung ist für die Beschäftigten der Baubetriebe daher meist Standard. Wie sieht die Arbeitsbekleidung im Detail aus?
Generell sind an dieser Stelle die verschiedenen Gewerbesegmente voneinander abzutrennen. Ein Stuckateur oder Maler stellt an die Arbeitsbekleidung andere Ansprüche als ein Zimmermann oder Maurer und Dachdecker. Die Bekleidung muss:
– vor berufsbedingten Gefahren schützen
– ein hohes Mass an Beweglichkeit erlauben und
– funktional sein.
Dies beinhaltet in der Bauwirtschaft beispielsweise lange Arbeitsschutzhosen aus einem derben Gewebe, Arbeitsschutzschuhe, Sicherheitshelm, Arbeitshandschuhe usw. Ebenfalls gebräuchlich kann das Tragen von Overalls in Installations- bzw. Innenausbauberufen sein. Generell ist im Baugewerbe an:
– Schutzschuhe (durchtrittsichere Sohle)
– Schutzhelm
– Schutzbrille
– Gehörschutz
– Hand- und Atemschutz
zu denken.
Arbeitsbekleidung hat viele Gesichter
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung ist nicht allein den Berufen der Bauwirtschaft vorbehalten. Auch in vielen anderen Berufen ist der Griff zu entsprechender Bekleidung nötig, wie sich auf www.engelbert-strauss.ch erkennen lässt. Beispielsweise sind die Verletzungsgefahren für Arbeitnehmer in Metzgereibetrieben durchaus hoch. Hier kommen oft besondere Schutzhandschuhe – gefertigt aus einem Metallgeflecht – zum Einsatz.
Diese Stahlhandschuhe schützen beim Zerlegen der Schlachttiere. Des Weiteren gehört zum Metzger im Allgemeinen auch die Latex-/Zerlegeschürze, eine Stechschutzschürze und ein Haarnetz/eine Schutzkappe. Ganz andere Anforderungen an die Arbeitsbekleidung haben beispielsweise Schreiner. Hier steht neben dem Schutzgedanken die Beweglichkeit mit im Mittelpunkt.
Aufgrund der teils hohen Staub- und Lärmbelastung sind Gehör- und Atemschutz im Allgemeinen wichtige Bestandteile der Arbeitsbekleidung in diesem Gewerbe. Mindestens genauso wichtig ist aber auch der Handschutz und die Verwendung von Schutzbrillen, da Schreiner und Tischlereibetriebe sehr oft mit abtragenden Maschinen arbeiten. Und es muss auch an Schutzschuhe gedacht werden, da Holzplatten und Balken schnell mehrere Kilogramm Gewicht auf die Waage bringen.
Die bis hierhin genannten Berufe sind vor allem durch mechanische Gesundheitsgefahren gekennzeichnet. In der chemischen Industrie sind aber Säuren, Laugen und andere Flüssigkeiten für die Arbeitnehmer eine Gefahr. Deren Arbeitsbekleidung muss den besonderen Erfordernissen dieser Stoffgruppe gewachsen sein. Je nach Arbeitsplatz kommen in diesem Zusammenhang Schutzbrillen, Schutzhandschuhe mit PVC-Beschichtung oder Komplettanzüge mit säurefester Beschichtung zum Einsatz, die mit einem autonomen Beatmungssystem kombiniert werden können.
Arbeitsbekleidung kann Unfallfolgen erheblich mindern
Berufsunfälle sind in der Schweiz keine Seltenheit. Dass deren Zahl nicht steigt bzw. nur gering schwankt, verdeutlicht die Wirksamkeit der aktuellen Arbeitssicherheitsmassnahmen. Auf der anderen Seite ist nach Ursachen zu suchen, warum das Geschehen auf diesem Niveau stagniert und trotz technischer Weiterentwicklungen nicht sinkt.
Ein möglicher Ansatzpunkt kann der konsequente Einsatz passender Arbeitskleidung sein. Diese verhindert den eigentlichen Unfall zwar nicht – speziell, wenn der Faktor Mensch hier eine Rolle spielt. Allerdings kann eine optimal auf den Arbeitsplatz abgestimmte Bekleidung die Unfallfolgen mindern. Eine Tatsache, die am Ende allen Beteiligten zugutekommt. In besonderer Weise profitieren aber die Arbeitnehmer durch ein sinkendes Verletzungsrisiko vom Tragen entsprechender Berufsbekleidung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten entsprechend auszustatten oder die Kosten für die Anschaffung zu erstatten.
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