Startups mit ausländischem Pass: Der neue Ratgeber zu rechtlichen Fragen dreht sich ums Gründen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Startups haben häufig internationale Teams. Darauf zielt unsere aktuelle Leserfrage:
Ist es als Ausländer möglich, in der Schweiz ein Startup zu gründen?
Antwort: Ausländerinnen und Ausländer können in der Schweiz als Startup-Unternehmer tätig sein. Für die notwendigen Voraussetzungen gilt ein zweiteiliges Zulassungssystem, das bei der Erwerbstätigkeit zwischen Ausländern aus dem europäischen Raum und aus Drittstaaten unterscheidet.
Erwerbstätigkeit
Personen aus dem europäischen Raum (EU/EFTA):
Personen mit Staatsangehörigkeit eines Staats der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) geniessen in der Schweiz Personenfreizügigkeit. Sie haben Anspruch auf freien Aufenthalt und freies Arbeiten in der Schweiz, Letzteres sowohl angestellt als auch selbständig. Für selbständige Unternehmer genügt eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung); eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) ist nicht notwendig.
Die Aufenthaltsbewilligung wird ausgestellt, sofern der Nachweis einer dauerhaften, tatsächlich ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit erbracht werden kann. Bewilligungen und berufliche Reglementierungen werden für europäische Ausländer weitgehend gleich angewendet wie für Schweizer Staatsbürger.
Ausnahmen bilden osteuropäische Staaten: Für Bulgarien und Rumänien bestehen vorläufig noch Einschränkungen, für acht weitere Staaten in Osteuropa führt die Anrufung der so genannten Ventilklausel durch die Schweiz vorläufig wieder zu Einschränkungen.
Personen aus Drittstaaten:
Personen mit Staatsangehörigkeit von Staaten ausserhalb von EU und EFTA haben in der Schweiz grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Sie müssen deshalb ein entsprechendes Gesuch stellen, wobei die Hürden hoch sind. Theoretisch muss ein Gründerteam nachweisen, dass es die nötigen Fachkräfte nicht hierzulande oder innerhalb der EU und EFTA findet und deshalb ausserhalb rekrutiert. Für Startups ist es leider äusserst schwierig, solche Gesuche erfolgreich zu stellen. Der notwendige finanzielle und zeitliche Aufwand – häufig ist Beratung durch eine Fachperson notwendig – übersteigt die Möglichkeiten vieler Startups. Ausserdem werden grosse Unternehmen durch die bestehenden Kontingente für Personen aus Drittstaaten bevorzugt.
Am 6. Juni 2012 führen die Standortförderung des Kantons Zürich und eZürich im BlueLion Inkubator eine Informationsveranstaltung für Startup-Unternehmen zum Thema «Arbeitsbewilligungen» durch. Anlass für diese Informationsveranstaltung sind entsprechende Unmutsbezeugungen von Startup-Unternehmen.
Unternehmensgründung
Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens durch Ausländer in der Schweiz sind je nach Rechtsform unterschiedlich:
- Einzelunternehmen (Einzelfirma, Einzelunternehmer) sowie Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) sind personenbezogen. Für sie gelten darum die gleichen Voraussetzungen wie zur Erwerbstätigkeit.
- AG und GmbH hingegen sind Kapitalgesellschaften und juristische Personen. Sie benötigen deshalb mindestens eine Person, die sie vertreten kann. Dafür muss diese Person in der Schweiz Wohnsitz haben, das heisst über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen.
Fazit
Für Ausländer aus den westeuropäischen EU- und EFTA-Staaten ist die Tätigkeit als Startup-Unternehmer in der Schweiz einfach, denn sie sind Schweizern weitgehend gleichgestellt. Für Ausländer aus Osteuropa erschweren die vorläufig noch bestehenden Kontingente die Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Für Ausländer aus Drittstaaten ist der Weg zur Gründung eines Startups in der Schweiz schwierig. In vielen Fällen ist es einfacher, über Ländergrenzen hinweg zu kooperieren anstatt zu versuchen, alle an einen Schweizer Startup-Unternehmen beteiligten Personen in der Schweiz zu beschäftigen.
Weitere Informationen zum Thema vermitteln unter anderem das Migrationsamt des Kantons Zürich und das «KMU-Portal» der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelnen empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Hallo,
wichtiger als die frage nach einer unternehmensgründung IN der CH wäre für mich als deutsche mit wohn- und unternehmenssitz in D, aber in unmittelbarer nähe zur CH, die frage, was ich bei unternehmerischen tätigkeiten in der CH OHNE wohn- oder unternehmenssitz in der CH beachten muss?
Banales beispiel: was ist an werbung erlaubt oder verboten ? In D darf ich in jeden briefksten ohne werbestop-aufkleber werbung einwerfen (lassen) *). Aber woher weiß ich, daß das in anderen ländern wie z.B. der CH auch erlaubt ist? (Oder eben vielleicht nur dann erlaubt ist, wenn ich auch einen CH-unternehmenssitz und/oder eine B-bewilligung hbe)
Will ja nicht, daß mich die CH-grenzbeamten bei unserem nächsten CH-besuch einbuchten (oder das auto als sicherheit einbehalten), weil ich unwissentlich gegen irgendwelche CH-spezifischen vorschriften verstossen hätte…
*) oder, um beim thema werbung zu bleiben: werbung/visitenkarten/flyer unter scheibenwischer / ans seitenfenster klemmen: in D umstritten, aber bisher wohl weitestgehend toleriert. Wie sieht’s damit in der CH aus?
Mitz: Welche Dienstleistungen bietest Du an, dann kann man Dir genau sagen was wie wo.
Ein Beratungstermin ist immer hilfreich.
khemiri: Es kommt darauf an was Du genau willst. Einzelfirma, GmbH, AG… hier muss man wissen was Du genau geplant hast.
Einzelfirma: Gründung CHF 0.00 – CHF 250.00 Amtsgebühren bis CHF 250.00
Je komplexer desto teuerer: GmbH oder AG ca. CHF 750.00 – ?
Mich würde interessieren, ob das ohne Aufenthaltsgenehmigung als EU-Bürger überhaupt geht: Ein Unternehmen in der Schweiz gründen und auch dort versteuern. Ich überlege mir das zB wegen der neuen DSGVO. Ich bin Hochzeitsfotografin.
Als (leidgeprüfte :-) Unternehmerin weiß ich, wie hilfreich in solchen Fällen ein externer Dienstleister sein kann. Denn wie aus dem Artikel hervorgeht, gibt es da viele Fragen, z.B. zur richtigen Unternehmensform. Mit einem beratenden Dienstleister – wie z.B. hier – haben Unternehmer dann einen Ansprechpartner. Ich persönlich habe mir dadurch viel Zeit und Geld erspart. Nur so als Tipp.
Firmengründung: Kann man als Auslände...
Guten tag
Ich habe bitte einer frage.
Ich habe vor die nähster tage einer Firma in der Schweiz zu gründen .Alledings wollte ich Sie frage beim kosten bzw was habe ich von kosten pro mitarbeiter, den ich melde auf Aushilfemässig(500€ netto).Gibs dafür ein Tabelle ?Für weitere informationen werde ich dankbar.
Die mitarbeiter die werden in griechenland tätig saison arbeiter und ich brauche die E101 oder A1.
Mit freundlichen Grus
Khemiri
Interessanter Beitrag. Allerdings ist er auch bereits knapp 4 Jahre alt. Von daher müsste man nachlesen, inwieweit die Bestimmungen noch gelten.
Hallo, ich möchte als EU Bürger (Deutschland) ein Einzelgewerbe im Bereich Großhandel und Einzelhandel (Online) mit Mode in der Schweiz (Zürich) gründen und werde erstmal voraussichtlich unter 100000 pa Umsatz liegen. Die Waren kommen aus der BRD und werden in der Schweiz an Wiederverkäufer vertrieben sowie im Onlineeinzelhandel auch an die Nachbarländer (Endkunden) verkauft. Meine Frage wie gehe ich mit den Einfuhrumsatzsteuern vor. Zum teil bekomme ich die Warenlieferungen ohne Steuer eingeführt aber beim Verkaufen muss ich in der CH die Steuer berechnen und im Onlineverkauf ins Ausland an die Endkunden berechnen, ist das richtig. Und wo muss ich die Steuern dann abführen. Danke für eine konstruktive Mitteilung.
Hallo
Es ist an sich kein Kommentar, eher eine Frage. Mich würde Folgendes interessieren …
Ein junges Ehepar aus Croatien möchte in der Schweiz ein Zahnprothetik-Labor eröffnen. Zurzeit betreibt das Ehepar ein solches Labor, in dem ca. 40 Mitarbeiter angestellt sind. Welche Bedingungen müssten die beiden erfüllen, damit so etwas in der Schweiz möglich wird?
Vielen Dank.
Hallo
Meine Frau, Mongolische Staatsangehörige, betreibt ein kleines Cashmere Label und ein Einzelhandelsgeschäft in DE. Da es uns aber dort nicht mehr so gut gefällt würden wir gerne den Betrieb in die Schweiz verlagern und der wieder ein Einzelhandelsgeschäft sowie Großhandel und Internethandel(beides international) betreiben.
Frage: da meine Frau Drittstaaten Angehörige ist, kann Sie eine Firma gründen? Rechtsform? Eventuell mit mir als Partner? Oder besser ich als alleiniger Inhaber?
Wie hoch wären die vermutlichen Ertragssteuern in der Schweiz?
Irgendwelche extremen Hinderungsgründe vorhanden?
Welche kosten kommen generell auf einen zu bei Firmengründung (je Rechtsform)
Nach Klärung grundsätzlicher Fragen werden wir selbstverständlich einen Fachmann offiziell für die Beratung und eventuelle Gründung beauftragen
Ich bin der Schweiz geboren in Zürich und habe bis zu meinem 20 lebensjahr in Zürich gelebt. Ich habe leider keinen Schweizerpass weil mein Stiefvater nicht wollte das ich den Schweizerpass bekomme. Leider sehr spät erfahren das mein leiblicher Vater ein deutscher ist. Leider kenne ich meinen leiblichen Vater nicht, er lebt in Canada. Leider geben sie mir die adresse nicht. Ich mochte in der Schweiz leben, kann ich eine Firma oder ein Geschäft eröffnen oder muss eine kann mir eine freundin die Schweizerin ist das Geschäft für mich gründen und mich dort Arbeit geben und wie ist es Familiennachzug meine Schwester lebt in der Schweiz und hat den Schweizerin Pass. Ich danke ihnen herzlichst für eine Antwort. Mit freundlichen grüssen Esra Köni
Hallo, ich bin Schweizerin und lebe in den USA, ist es möglich eine AG zu übernehmen ohne in der CH einen Wohnsitz zu haben?
Ich hoffe dass mir jemand Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mirella Wyant
Hallo,kann man in der schweiz als rumänischer Staatsbürger,Wohnsitz in der schweiz und mit der B bewilligung einrichten Baufirma gründen?
Mfg
@
Mirella Wyant Natürlich ist es möglich eine AG zu übernehmen ohne in der Schweiz einen Wohnsitz zu haben. Das gehört dann zu den Offshore Firmen. Somit ist der Wohnsitz und der Geschäftssitz in einem anderen Land. Der Vorteil dabei ist, dass man z.B. die Steuerlichen Vergünstigungen des jeweiligen Landes in dem der Geschäftssitz eröffnet wird, bekommt. Informationen bekommst du auf den Seiten der gruendungskanzlei.eu Lese dich einfach ein bisschen rein.. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Hallo guten Tag
Ich, als Brasilianer, mit Niederlassungsbewilligung C habe eine AG und eine GMBH in der Schweiz. Nun möchte ich für die dauer von 2 Jahre meine Bewilligung hinterlegen (sistieren) und nach Brasilien auswandern. Was passiert mit meinen gesellschaften? Kann ich die einfach so weiterführen (da ich in 2 Jahre zurückkomme) oder brauche ich da ein Vertreter mit wohnsitz in der Schweiz der die Firmen führt?
Hallo. Ich bin deutscher, lebe in der Schweiz seit 9 Jahren Aufenthaltbewilligung B . Mein Bruder in D. braucht Hilfe in seiner Baufirma. Jetzt die frage: komme ich am besten als selbständiger aus der Schweiz oder soll ich mich am besten in Deutschland selbständig anmelden ?
Hallo. Ich habe rumänische Pass, wohne in Deutschland und möchte in der Schweiz als selbständiger in Beauty Branche arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich dort und ob darf ich wohnen. Kann mir jemand helfen?
Guten Tag
Vielen Dank für die Anfrage. Am besten melden Sie sich direkt beim Support-Team des IFJ Institut für Jungunternehmen: gruenden@ifj.ch
Beste Grüsse
Mich würde interessieren, ob das ohne Aufenthaltsgenehmigung als EU-Bürger überhaupt geht
Haben Sie unbezahlte Rechnungen? Haben Sie Schulden, die Sie begleichen möchten? Bist du
Sie sind finanziell angeschlagen und müssen ein Unternehmen gründen? Hat die Bank
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