AG, GmbH, gründen mit oder ohne Sacheinlage – was für Kosten fallen da an? Unser Gastautor erklärt, womit man rechnen muss.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Wieviel Geld man für eine Firmengründung in die Hand nehmen muss, darum dreht sich unsere neueste Leserfrage:
«Gründung einer AG oder GmbH: was sind die Kosten, wie hoch ist der Aufwand, was sind die späteren Konsequenzen und gibt es für die Führung der AG teure Vorschriften, die viel Geld kosten, da man Experten benötigt?»
Die Kosten der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) lässt sich nicht pauschal benennen. Die Gründungskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Beratung durch Fachpersonen und die Höhe des Aktien- beziehungsweise Stammkapitals können zu einer erheblichen Steigerung der Gründungskosten führen.
Die Kosten für die Gründung einer AG oder GmbH unterscheiden sich, abgesehen vom notwendigen Gründungskapital, nicht erheblich. Bei der Bargründung einer Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital – 100’000 Franken für eine AG und 20’000 Franken für eine GmbH –, fallen insbesondere folgende Kosten an:
Handelsregister- und Notariatsgebühren
Handelsregister- und Notariatsgebühren lassen sich nicht vermeiden. Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind nicht verhandelbar und betragen üblicherweise zwischen 800 und 1’000 Franken. Weitere Kosten entstehen durch den Kapitalzuschlag für ein allenfalls hohes Gründungskapital oder für zusätzliche Dienstleistungen wie Vorprüfungen oder Express-Dienste.
Variabel sind hingegen die Kosten für Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen durch einen Notar, da die Tarife je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet und teilweise verhandelbar sind. Die Kosten betragen etwa 500 Franken oder mehr. In einfachen Verhältnissen sind allerdings auch Kantone mit Amtsnotariat und festen Tarifen üblicherweise konkurrenzfähig.
Mit breit formulierten Statuten kann man sicherstellen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Statutenänderungen mit erneuten Kosten für Handelsregister und Notar notwendig werden.
Bankgebühren
Ein Kapitaleinzahlungskonto lässt sich ebenfalls nicht vermeiden, doch sind die Bankgebühren verhandelbar. Viele Banken erlassen die entsprechenden Gebühren bei einer bestehenden Bankkundenbeziehung oder erstatten die Gebühren zurück, wenn nach erfolgter Gründung ein Geschäftskonto eröffnet wird. Ansonsten bewegen sich die Gebühren für ein Kapitaleinzahlungskonto im Bereich von maximal einigen 100 Franken.
Beratungskosten
Beratungskosten glauben viele Unternehmensgründer vermeiden zu können. In einfachen Verhältnissen ist es tatsächlich möglich, die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Hilfe von Ratgeberliteratur und Vorlagen von Handelsregisterämtern und Notariaten korrekt durchzuführen. Bei solchen Informationen und Vorlagen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sie der aktuellen Rechtslage entsprechen. Für einfache Verhältnisse gibt es ausserdem zahlreiche Online-Anbieter, die Gründungen zu attraktiven Konditionen anbieten.
Ohne einfache Verhältnisse oder bei Spezialfragen ist Beratung durch Fachpersonen wie Rechtsanwälte, Treuhänder oder sonstige qualifizierte Berater empfehlenswert. Beispiele dafür sind Fragen zur Ausgestaltung der Kapitalgesellschaft über die Statuten oder bei einer AG über einen Aktionärsbindungsvertrag (ABV), zu Steuern und Sozialversicherungen, zum Arbeitsrecht oder zur Gründung mit Sacheinlagen. Viele Unternehmensgründer lassen sich auch durch Fachpersonen beraten, weil sie die verfügbare Zeit für ihre Kernkompetenz als Gründer und Unternehmer einsetzen möchten.
Fachberatung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist verhandelbar, richtet sich letztlich aber nach dem notwendigen Zeitaufwand für Abklärungen und Beratung. Bei Pauschalangeboten muss geprüft werden, welche Leistungen im Angebot tatsächlich enthalten sind. Je nach Beratungsbedarf liegen die Kosten dafür in der Höhe ab einigen 1’000 Franken, für die Prüfung einer Sacheinlagegründung verrechnen die dafür zugelassenen Revisoren ab 500 bis mehrere 1’000 Franken je nach Umfang der Sacheinlage.
Gründungskosten ab einigen 1’000 Franken
Im Ergebnis betragen die Gründungskosten für eine Kapitalgesellschaft mit Minimalkapital und einfachen Verhältnissen in der Schweiz schätzungsweise mindestens 2’000 bis 3’000 Franken Franken. Bei Beratung durch Fachpersonen bewegen sich die Mindestkosten in Höhe von 5’000 Franken, je nach Beratungsbedarf auch deutlich höher.
Zum Autor: Martin Steiger studierte an der Universität St.Gallen (HSG) und ist langjähriger Anwalt für Recht im digitalen Raum. Die Schwerpunkte seiner Anwaltskanzlei in Zürich liegen im IT-, Immaterialgüter- und Medienrecht. In seiner Freizeit engagiert er sich unter anderem bei der Digitalen Gesellschaft und bei TEDxZurich.
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelnen empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Danke für diesen Beitrag. Sehr informativ und er hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.
(Das ist ein Kommentar zum ursprünglichen Artikel!)
Der konkrete Kunde will eine konkrete Zahl, und da sollte die Hauptposition, nämlich die Beratungskosten, vielleicht etwas genauer angegeben sein.
Diese variiert natürlich je nach Problemstellung, insbesondere aber auch je nach Standort des Anwalts, Treuhänders oder Notars. Wichtig für den Kunden ist dabei, dass – im Gegensetz zu Grundstückgeschäften – keine Ortsbindung besteht. Eine Gründung für eine Zuger Firma kann an jedem Ort der Schweiz stattfinden.
Interessant und hilfreich wäre nun eine „Kostengeographie“.
Wichtig für den Kunden ist sodann, dass die Gründungskosten erst nachträglich von der gegründeten Firma bezahlt werden und daher den steuerbaren Ertrag der Firma reduzieren und nicht das Portemonnaie des Gründers belasten. Je kürzer, desto prägnanter springt ins Auge, was SPEZIFISCH für die gegründete Gesellschaft ist.
Und: Statuten werden aus dem Computer gezupft, und letztlich gilt: Je kürzer, desto weniger Kosten. Endlose Statuten, die nur das Gesetz wiederkäuen, geben keinen Mehrwert.
Und schliesslich: Statuten binden den Verwaltungsrat gegenüber dem Aktionär. Für statutenfremde Geschäfte ist eher eine Haftung/Verantwortlichkeit gegeben. Abgesehen davon kann die wirtschaftliche Realität fast beliebig an den Statuten vorbeigehen. Daher: Kleinunternehmen, bei denen Aktionär, VR und Geshäftsführung identisch sind, müssen selten die Statuten revidieren.
@Leo Weiss: Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, Herr Kollege.
Der konkrete Kunde will eine konkrete Zahl, und da sollte die Hauptposition, nämlich die Beratungskosten, vielleicht etwas genauer angegeben sein.
Ich habe wirklich sehr viel mit Beratern zu tun. Die Kosten sind aber doch immer anders. Meine Wünsche meine Kosten! Können Sie Ihre Kosten wirklich generell angeben? Wie teuer sind Ihre Kosten für die Blogwerk?
Interessant und hilfreich wäre nun eine “Kostengeographie”.
Eine Kostengeografie wäre interessant und hilfreich. Aber wer macht diese Arbeit? Wer macht sie zu welchen Kosten?
Wichtig für den Kunden ist sodann, dass die Gründungskosten erst nachträglich von der gegründeten Firma bezahlt werden und daher den steuerbaren Ertrag der Firma reduzieren und nicht das Portemonnaie des Gründers belasten.
Geben Sie selbst einer jungen Firma einen Vorschuss für solche Dinge?
Und: Statuten werden aus dem Computer gezupft, und letztlich gilt: Je kürzer, desto weniger Kosten. Endlose Statuten, die nur das Gesetz wiederkäuen, geben keinen Mehrwert.
Ich habe viel die Erfahrung gemacht dass kurze Rechtstexte nicht weniger teuer sein müssen als lange. Ich bezahle Berater nicht für Textlänge sondern für Denkarbeit. Dinge aus dem Computer zupfen kann ich selbst. Aber so einfach ist es leider sehr selten. Und dann bin ich um Berater froh.
Abgesehen davon kann die wirtschaftliche Realität fast beliebig an den Statuten vorbeigehen. Daher: Kleinunternehmen, bei denen Aktionär, VR und Geshäftsführung identisch sind, müssen selten die Statuten revidieren.
Wenn ich in eine junge Firma investiere bleiben Aktionäre, Vr und Geschäftsführung selten lange identisch. Wachstum! Wachstum! Wachstum! Oder Tod! Ich achte ausserdem sehr darauf dass die Statuten und die wirtschaftliche Realität stimmen. Ich finde für einen Anwalt seltsam dass Sie keinen Wert darauf legen.
1.)
Ich habe nicht über mich gesprochen, sondern zu einem Blogtext.
Was mich betrifft: Beratungsaufwand entwickelt sich immer fortlaufend, vor allem auch im Gespräch, und kann nicht verbindlich vorausgesagt werden.
2.)
Ich erstelle sie auch nicht! Ich habe aber im Blog den entsprechenden Hinweis vermisst.
3.)
Es gibt in der Schweiz keine kapitalfreien Gründungen. Dass das Kapital für die Gründungskosten nicht ausreicht, ist mir noch nie begegnet, und dass diese nicht bezahlt werden, auch noch nie.
Und – wenn ich einem Klienten nicht vertrauen will, wie kann ich dann verlangen, dass er mir vertraut? Da besteht schon gar keine Basis für einen Mandatsvertrag.
4.
Ihre Erfahrung bezüglich der Länge und der Kosten der Texte bestätigt meine Auffassung. Ich warne nur vor dem Aberglauben, dass ein längerer Text werthaltiger sein müsse.
5.
Je knapper der Text ist, desto flexibler kann er auch bei Veränderung der Realitäten anwendbar bleiben. Muss er aber doch geändert werden, zeigt es sich meist messerscharf, an welcher Stelle.
Was Sie offenbar ausser acht lassen, ist dass die Statuten in erster Linie eine Anweisung des Aktionärs an den Verwaltungsrat darstellen. Nicht statutenkonformes Handeln kann von einem Gläubiger der Gesellschaft nicht kritisiert werden. Daher werde ich in der Tat in „kleinen Verhältnissen“ keine Statutenänderungen empfehlen, nur weil beispielsweise eine Baufirma mit Teppichen zu handeln begonnen hat.
LW
Apropos «Kostengeographie»: Die Idee ist gut, die Umsetzung für eine Person allein – zumindest momentan für mich – zu aufwendig. Wer Interesse hat, die Idee gemeinsam mit mir umzusetzen, kann sich gerne bei mir melden und wir sehen weiter.
Guten Tag, Ich habe bereits solche Studie durchgeführt (nicht im Alleingang sonder mit Staatshilfe). Bei Bedarf gebe ich ein Link und suche ein Notar für Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüssen