Am Anfang jedes Startups steht die Gründung mit den dazugehörigen rechtlichen Finessen. In seinem ersten Startup-Diary teilt Marcus Kuhn seine Erfahrungen und gibt Tips.
Von Marcus Kuhn, connex.io
connex.io ist ein Startup welches über die Welt verteilt ist. Ata sitzt in Turkmenistan, ich in der Schweiz. Als virtuelles Team haben wir Vorteile, z.B. dass wir bei der Suche nach weiteren Mitgliedern für unser Team nicht geografisch beschränkt sind, aber auch Nachteile wie z.B. dass wir nicht im selben Raum sitzen. Und dann gibt es noch Besonderheiten um in die Strukturen der heutigen Geschäftswelt zu passen. Auch als länderübergreifendes Startup mussten wir uns für einen Standort entscheiden. Wir haben uns für die Schweiz entschieden, da ich die Regeln in der Schweiz relativ gut kenne, wir die Schweiz als einen guten Nährboden für Startups betrachten und die Schweiz ein sicheres und stabiles wirtschaftliches Umfeld bietet.
Nun ging es daran das Unternehmen zu gründen und die einzelnen Schritte möchte ich hier nun kurz aufzeigen.
1. Man entscheidet sich für eine Rechtsform. Als Daumenregel habe ich folgendes aufgeschnappt: Hat man weniger als CHF 50’000 zur Verfügung gründet man eine GmbH; verfügt man jedoch bereits bei der Gründung über diesen Betrag sollte man direkte die Aktiengesellschaft als Rechtsform wählen.
2. Nach der Entscheidung für eine Rechtsform und damit verbunden das Grundkapital muss dieses auf ein Kapitaleinzahlungskonto verfrachtet werden. Ist das Geld auf das Konto einbezahlt erhält man von der Bank eine Bestätigung welche man benötigt damit das Notariat die Gründungsurkunde und Statuten beurkunden kann.
Ein Kapitaleinzahlungskonto mit guten Konditionen gibt es unter anderem bei der Zürcher Kantonalbank oder der Credit Suisse.
3. Wie bereits erwähnt benötigt man zur Gründung eine Gründungsurkunde und Statuten. Vorlagen dazu findet man z.B. beim Handelregisteramt (für den Kanton Zürich hier). Ein besonderes Augenmerk verdient sicher die Verteilung der Anteile aber auch der Zweck, welcher in den Statuten festgelegt wird. Als Inspiration kann hier der Zweck einer Unternehmung dienen welche etwas ähnliches tut (hier z.B. der Eintrag von Google).
Es ist durchaus empfehlenswert die Gründungsurkunde von einem Treuhänder oder Anwalt kurz überprüfen zu lassen um Fehler zu vermeiden.
4. Hat man die Gründungsurkunde und Statuten müssen diese nun von einem Notariat öffentlich beurkundet werden. Damit das Notariat dies tun kann benötigt man zusätzlich die Bankbestätigung aus 2. und einen Termin. Notariate gibt es zahlreiche, diejenigen des Kantons Zürich sind hier zu finden. Beim Besuch des Notariats den Ausweis nicht vergessen.
5. Die beglaubigten Dokumente sendet man dann anschliessend ans Handelsregisteramt. Ein kleine Notiz mit der Bitte um Express Eintragung beschleunigt das Ganze (kleiner Aufpreis spart aber auch einiges an Zeit).
Bei uns hat die Gründung von Anfang bis Ende etwas mehr als einen Monat gedauert. Ein kleiner Fehler in den Statuten hat uns ca. 2 Wochen zurück geworfen. Wenn alles gut läuft sollte es möglich sein ein Startup in 3 Wochen offiziell gegründet zu haben.
Gute Tipps zur Gründung findet man unter anderem bei gruenden.ch aber es gibt natürlich auch Unternehmen welche bei der Gründung eines Unternehmens helfen, allen voran startups.ch.
Ausblick
Startups verfügen nur über limitierte Ressourcen, oft sagt man auch sie seien Geld-arm aber Zeit-reich. Kunden müssen demnach mit wenig Geld geworben werden. Wie man das eigene Produkt zu einer Währung macht mit der man Nutzer besticht – das ist das Thema des nächsten Diaries in zwei Wochen.
Bei welchem Schritt entstand dieses Problem?
Anwaltlich formulierte oder zumindest geprüfte Statuten sollten keine solchen Probleme verursachen. Beim Notar und beim Handelsregisteramt besteht dafür hinaus die Möglichkeit einer Vorprüfung.
Salü Martin,
die Statuten waren bereits beglaubigt und wurden mit dem Fehler ans HRA gesendet.
Weder ich, noch das Notariat, noch unser Treuhänder hatten den Fehler bemerkt welcher aus einem Satz bestand der ais irgend einem Grund doppelt in die letzte Version der Statuten reingerutscht war.
Gruss,
Marcus
Ich wusste nicht, dass sich das HRA an doppelten Sätzen in Statuten stört – ist ja eher ein ästhetisches als ein inhaltlich-rechtliches Problem … na ja, Fehler lassen sich leider nie ganz vermeiden und ich nehme an, Euer Treuhänder hat sich entsprechend geärgert.