Thema: Rechtliches

 

Alle 17 Artikel zum Thema Rechtliches auf startwerk.ch:

Recht für Startups:
Arbeitsvertrag

Um jemanden einzustellen reicht ein Handschlag. Doch ein unzureichender Arbeitsvertrag kann zu einem bösen Erwachen führen. Unser Rechtstipp zeigt die wichtigsten Punkte auf.

Von Martin Steiger, Rechtsanwalt

«Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes […]» – so der einschlägige Absatz 1 von Artikel 319 im schweizerischen Obligationenrecht (OR). Ein solcher Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, das heisst beispielsweise mündlich oder schriftlich sowie online oder offline. Relevant für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist gemäss den allgemeinen Bestimmungen des OR, dass die erforderlichen übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich oder stillschweigend in allen wesentlichen Punkten erfolgt sind. Wesentlich sind insbesondere die Bezeichnung der Vertragsparteien, der Vertragsbeginn, das Pflichtenheft des Arbeitnehmers, der Arbeitsort, die Arbeitszeit und der Lohn.

Empfehlenswert: Schriftlicher Arbeitsvertrag » weiterlesen

Arbeitsrecht für Startups:
Das Wichtigste zu freien Mitarbeitern und Angestellten

Unser Rechtstipp widmet sich Startups und KMU als Arbeitgebern. Welche Bestimmungen müssen frischgebackene Unternehmer beachten und was für Fallstricke gibt es?

Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt

Erfolgreiche Startups wachsen und brauchen früher oder später Mitarbeiter jenseits der Gründer. Knappe Finanzen und kurzfristige Planung verlangen dabei meistens eine grosse Flexibilität. Viele Startups sehen die scheinbar nahe liegende Lösung in der Beschäftigung von Freelancern oder freien Mitarbeitern. Ein Beispiel dafür ist folgende Frage eines Zürcher Jungunternehmens:

«Unklar für ist, wie man arbeitsrechtlich die Zusammenarbeit mit Freelancern am besten regelt. Was gilt es zu beachten bei Sozialabgaben, Minimumbeiträgen, Versicherungen und so weiter?»

Problem: Das schweizerische Recht kennt den Begriff des «Freelancers» oder «freien Mitarbeiters» nicht. Freie Mitarbeiter bewegen sich in einem mit rechtlichen Risiken behafteten Graubereich zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit. Startups können solche Risiken üblicherweise nicht tragen. Darum empfiehlt es sich, diesen Graubereich zu meiden. » weiterlesen

Die Firma in der Firma:
Drei Tipps fürs Gründen
aus Unternehmen heraus

Eine Startup-Gründung durch ein existierendes Unternehmen hat eine Menge für sich. Es gilt dabei aber, ein paar Fallstricke zu vermeiden.

von Manuel Reinhard, Gründer Ticketpark

Startup-Tagebuch: Manuel Reinhard
Startup-Tagebuch: Manuel Reinhard

Arbeit soll vor allem Spass machen, ist die Geschäftsleitung der Berner Satzart AG überzeugt. Daher hat sie sich im Oktober 2009 ein eigenes Ideenlabor zugelegt, mit dem Ziel, neue Geschäftsfelder zu erobern. Daraus entstanden ist mein Startup Ticketpark GmbH.

Für den Geschäftsführer eines Startups, welches auf diese Weise lanciert wurde, scheinen zuerst einmal viele Sorgen wegzufallen: Anstatt zurück ins Hotel Mama ziehen zu müssen, kommt regelmässig der Lohn aus der Kasse der Mutterfirma. Die Infrastruktur ist vom Arbeitsplatz übers Sitzungszimmer bis hin zum Lager an Notizblöcken ist bereits vorhanden. Und sogar die Arbeitskräfte sind alle da: Layouter, Programmierer, Sekretärin.

Doch solche Unbesorgtheit bietet Gefahren. Wir haben zwar nicht alle Fettnäpfchen erwischt, die dieser Weg bereit hält. Aber aus dem einen oder anderen mussten auch wir unseren Schuh ziehen. Deshalb hier drei Tipps, die einer Firma helfen können, den Aufbau des eigenen Startups geschickt zu organisieren: » weiterlesen

Überschätzt und oft sinnlos:
5 Argumente gegen NDAs

Geheimhaltungsvereinbarungen bringen unnötigen Aufwand und sind nicht selten sogar kontraproduktiv. Die Mühe sollte man sich in den meisten Fällen sparen.

Mit einem non-disclosure agreement (NDA) können sich Startups gegen Ideenklau absichern – so die Meinung. Das Problem: Geheimhaltungsvereinbarungen (hier ein Muster) klingen auf dem Papier zwar gut, haben aber in der Praxis aber herbe Nachteile.

1. NDAs funktionieren nicht
Eine Geheimhaltungsvereinbarung suggeriert wasserdichten, rechtlichen Schutz. Dabei wird oft der Trade-off zwischen Nutzen und Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen ausser Acht gelassen. Denn: NDAs sind auch in konkreten Verstossfällen schwer durchsetzbar, da einem Startup nicht selten die Ressourcen für einen ausgedehnten Rechtsstreit fehlen: “You simply don’t want to invest the time and the money litigation would require”, meint Dorian Selz in einem Beitrag auf dem Memonic Blog, in dem er generell zum Schluss kommt: NDA = Nix decent agreement.

2. NDAs zerstören Vertrauen
Wer beim ersten Treffen gleich eine Geheimhaltungsvereinbarung zückt, hat gute Chancen, eine Geschäftbeziehung auf dem falschen Fuss zu
beginnen. » weiterlesen

Geistiges Eigentum II/II:
Wann lohnt sich ein Patent?

Patentschutz und Unternehmertum: Was ist zu beachten bei der Verwertung eines Patents? Teil zwei unseres Überblicks zum Thema Patentrecht und geistiges Eigentum.

Von Prof. Dr. Heinz Müller, Patentexperte am Institut für geistiges Eigentum

Was sind die unternehmerischen Kriterien für die Entscheidung, ob eine Patentanmeldung sich lohnt?

Eines der stärksten Kriterien ist sicherlich, ob mit der angemeldeten Erfindung sowohl die Entwicklungskosten als auch die Patentkosten wieder eingebracht werden können. Zudem sollte mit dem Schutzrecht ein Gewinn erwirtschaftet werden. Dies kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Zum einen kann der Patentinhaber die Erfindung selbst herstellen und verkaufen. Eine andere Verwertung des Schutzrechtes ist natürlich die Übertragung in der Gesamtheit oder von Teilen des Schutzrechtes auf einen Lizenznehmer, was Zahlungen in Form von Lizenzgebühren oder Einmalzahlungen bewirken kann. Bei dieser Verwertung bleibt das Schutzrecht beim ursprünglichen Besitzer. Der Verkauf des Schutzrechtes mit allen seinen Privilegien, wie ein territorial und zeitlich begrenztes Monopol, und seinen Pflichten, wie die Bezahlung der Jahresgebühren, bedingt hingegen eine Eigentumsübertragung auf den neuen Besitzer, was einen Eintrag ins Schutzrechtsregister der jeweiligen Länder erfordert.

Lohnenswert kann aber auch eine Anmeldung aus werbetechnischen Gründen sein. » weiterlesen

Geistiges Eigentum I/II:
Die wichtigsten Fragen zum Patentrecht

Was sind die Basics beim Schützen von geistigem Eigentum? Teil eins unseres Überblicks zum Thema Patentschutz.

Von Prof. Dr. Heinz Müller, Patentexperte am Institut für geistiges Eigentum


Was lässt sich schützen? Kann man eine Idee patentieren lassen?

Ideen lassen sich nicht schützen; nur deren realisierte Ergebnisse. Man muss also immer ein Produkt oder zumindest eventuell einen Prototypen vorweisen können, um einen entsprechenden Schutz zu erlangen. Künstlerische Werke sind durch das Urheberrecht automatisch nach dessen Erschaffung geschützt (Copyright). Die formelle Eintragung des Schutzes von künstlerischen Werken ist somit nicht notwendig, aber der Urheber des Werkes sollte zweifelsfrei bekannt sein. Für industrielle Formen kann die Eintragung eines Designschutzes beantragt werden. Marken (Namen und Logos) können ebenfalls zum Schutz registriert werden. » weiterlesen

Startup-Diary:
Wie Usekit an den Start ging

Welche Fragen sind bei einer Firmengründung als erste zu klären? Usekit-COO Eric Fischer erzählt, nach welchen Kriterien sich sein Unternehmen entschieden hat.

Von Eric Fischer, Usekit

Jeder angehende Unternehmer kommt früher oder später an den Punkt, wo er sich mit dem Thema der effektiven Firmengründung auseinandersetzen muss; so auch bei useKit. Uns hat das Thema eigentlich das ganze Jahr 2009 immer mal wieder beschäftigt, bevor wir dann im November die useKit AG gegründet haben. In meinem heutigen Post möchte ich ein paar Fragen und Probleme darstellen über die wir gestolpert sind.

Grundsatzentscheidungen

Am Anfang standen die Fragen nach Rechtsform (GmbH oder AG), Eigenkapital, Standort und Zeitpunkt der Gründung im Raum und damit verbunden auch Fragen zum Prozess („Welcher Notar betreut uns?“) und zur rechtlichen Gestaltung unserer Firma (Statuten, Aktionärsbindungsvertrag etc.). » weiterlesen