Alle 4 Artikel zum Thema Geistiges Eigentum auf startwerk.ch:
Welche Webinhalte schützbar sind und welche nicht erklärt unser Gastautor in dieser Einführung ins Online-Urheberrecht.
Gastbeitrag von Martin Steiger, Rechtsanwalt
Für Jungunternehmen sind Webauftritte ein unverzichtbarer Kommunikationskanal. Welche eigenen Inhalte man dort sicher veröffentlichen kann und welche fremden Inhalte übernommen werden dürfen, ist aber für viele unklar. Darauf bezieht sich auch die aktuelle Leserfrage:
Copyright im Internet: Wie ist dies in der Schweiz geregelt? Bis wohin ist eine Seite schützbar?
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Weniger Schnick-Schnack, mehr Marke: Ihr geistiges Kapital macht Ihre Marke aus, also sollten Sie auch dieses kommunizieren.
von Thomas Kupferschmied, Marketing-Spezialist
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Viele Unternehmen definieren ihre Marke über die Produkte, die sie vertreiben. Das heisst, sie konzentrieren sich auf die Dinge, die sie sehen, die sie anfassen können.
Doch was ist mit dem Wissen, das in Ihrem Unternehmen steckt? Erfahrungen, die Ihr Unternehmen sammelt und die Kompetenzen der Mitarbeiter bilden ein geistiges Kapital – genauso die Ideen, die Ihre innovativen Produkte einzigartig ausmachen. All dies sind Eigenschaften, die nicht fassbar oder sichtbar sind, die nur gesehen werden, wenn Produkte entstehen. Dieses geistige Kapital macht Ihre Marke aus.
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What’s in a name? Einige Tools und Strategien, die beim Finden von Firmennamen helfen können – für weniger Kopfzerbrechen.
Da die Artikel auf Startwerk mit Tipps und Tricks zur Namensfindung Dauerbrenner sind – wie uns die Seitenstatistik verrät – hier der Versuch, einen etwas ausführlicheren Ratgeber zusammen zu stellen.
Positionierung, Markenversprechen, Produkt: Das alles soll im Namen des Unternehmens anklingen. Dieser soll effektiv und einprägsam zusammenfassen, was man zu bieten hat und am besten auch gleich noch, warum. Gut klingen soll der Name, positive Assoziationen wecken, auch Fremdsprachlern leicht über die Lippen kommen und vor allem originell sein. Hier fangen die Probleme an – wie soll man allen diesen Ansprüchen gerecht werden? Um jede Menge Brainstorming, ein klares Bild vom gewünschten Image des Produkts und Ideen zur Abgrenzung von der Konkurrenz kommt man dabei nicht herum.
Wer aber schon eine – wenn auch vage – Idee hat, wo es hingehen soll, kann sich mit ein paar Webapplikationen einiges an kombinatorischen Mühen sparen. » weiterlesen
Geheimhaltungsvereinbarungen bringen unnötigen Aufwand und sind nicht selten sogar kontraproduktiv. Die Mühe sollte man sich in den meisten Fällen sparen.
Mit einem non-disclosure agreement (NDA) können sich Startups gegen Ideenklau absichern – so die Meinung. Das Problem: Geheimhaltungsvereinbarungen (hier ein Muster) klingen auf dem Papier zwar gut, haben aber in der Praxis aber herbe Nachteile.
1. NDAs funktionieren nicht
Eine Geheimhaltungsvereinbarung suggeriert wasserdichten, rechtlichen Schutz. Dabei wird oft der Trade-off zwischen Nutzen und Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen ausser Acht gelassen. Denn: NDAs sind auch in konkreten Verstossfällen schwer durchsetzbar, da einem Startup nicht selten die Ressourcen für einen ausgedehnten Rechtsstreit fehlen: “You simply don’t want to invest the time and the money litigation would require”, meint Dorian Selz in einem Beitrag auf dem Memonic Blog, in dem er generell zum Schluss kommt: NDA = Nix decent agreement.
2. NDAs zerstören Vertrauen
Wer beim ersten Treffen gleich eine Geheimhaltungsvereinbarung zückt, hat gute Chancen, eine Geschäftbeziehung auf dem falschen Fuss zu
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