Der Financier Martin Gloor steht wegen Betrugs und Veruntreuung vor dem Zürcher Bezirksgericht. Gloor ist in der Startup-Szene vor allem bekannt wegen seiner ehemaligen Tätigkeit bei Core Capitals Partner und damit verbundenen Investitionen in Schweizer Startups. Der Fall Gloor zeigt auf, dass Startup-Gründer bei verlockenden Angeboten von Investoren Vorsicht walten lassen sollten.

Core Capitals hat  in einige Startups investiert und  Jungunternehmer mit Geld von privaten Investoren ausgestattet. Beispielsweise das Pharmatech-Startup Neurotune. So hat Gloor bis zu seiner Verhaftung im November 2011 als Vermögensverwalter über die Firmen Core Capital Partners AG und CC Private Equity Partners Ltd. mehr als 150 Investoren betreut. Er schädigt diese laut dem heutigen Bericht des Tages-Anzeiger um über 30 Millionen Franken. Damit finanzierte Gloor vor allem seinen ausufernden Lebensstil: Rund 20’000 Franken hat ihn allein sein Kokainkonsum gekostet – pro Monat! Gloor verstand es sich trotz seiner Machenschaften gut und erfolgreich in den Meiden zu inszenieren – etwa im Amt des Präsidenten des Rennvereins Zürich. Ende 2011 wurde der ehemalige Jockey verhaftet. 

Seine Kunden betrog Gloor, indem er behauptete, er investiere selber zu gleichen Konditionen seine eigenen Mittel in die Startups, wie der Tages-Anzeiger weiter schreibt. Gloor hätte sich damit unrechtmässig bereichert, indem er Margen von 16 bis über 50 Prozent für sich abzweigte.Weil er den enormen Bedarf an Geld irgendwann nicht nur mit den unrechtmässigen Margen decken konnte, begann er Aktien zu verkaufen, über die er nicht verfügte.

Den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft von viereinhalb Jahren Haftstrafe hat Gloor angenommen. Er soll wegen qualifizierter Veruntreuung und gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen werden. Dazu kommen Anschuldigungen wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Drogenmissbrauch und Verstosses gegen Auflagen der FIMA. Zudem ist vorgesehen, den Beschuldigten mit einem fünfjährigen Berufsverbot zu belegen.  Der 45-jährige Financier hat  zwei Jahre der Freiheitsstrafe abgesessen.

Vorsicht bei der Investorensuche

Das Beispiel von Martin Gloor kann auch als Warnung für Gründer auf der Suche nach Investoren verstanden werden: Gloor hat Schweizer Startups mit Investitionen Dutzender Privatpersonen ausgestattet und ihnen das grosse Geld versprochen. Dieses Geld knöpfte er wiederum seinen Investoren unrechtmässig ab. Das bekamen auch Startups zu spüren, deren Kapital plötzlich weg war. Deshalb ist der Fall Martin Gloor ein negatives Beispiel dafür, welche verheerenden Folgen aufgeblasene Investitionsangebote mit zwielichtigem Hintergrund haben können. Gerade wenn ein Angebot verlockend ist,  sollten Startup-Gründer doppelt und besonders detailliert prüfen, was dahinter steckt. Und sie sollten sich nicht davor scheuen, Fragen zur Herkunft des Geldes oder zum wahren Hintergrund des Investements an die Investoren zu stellen.